29 275 geförderte Personen in Baden-Württemberg
Im Jahr 2019 erhielten in Baden-Württemberg nach Angaben des Statistischen Landesamts 29 275 Personen Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Dieses Gesetz, auch Aufstiegs-BAföG genannt, fördert durch finanzielle Anreize die Teilnahme an beruflichen Fortbildungen. Im Jahr 2019 wurden hierfür 116,9 Millionen Euro bereitgestellt. Diese setzten sich zusammen aus Zuschüssen in Höhe von 49,4 Millionen Euro sowie aus Darlehen in Höhe von 67,5 Millionen Euro, von denen allerdings nur 40,9 Millionen Euro in Anspruch genommen wurden. Die meisten Gelder wurden für Unterhaltskosten und Maßnahmenbeiträge, wie zum Beispiel Ausgaben für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, verwendet. Der bewilligte durchschnittliche Förderungsbetrag pro Person belief sich dabei auf 1 293 Euro pro Fördermonat.1
Etwas mehr als die Hälfte (51,4 %) aller Vorbereitungslehrgänge fand an öffentlichen oder privaten Schulen statt. Die andere Hälfte wurde als Präsenz- oder Fernlehrgang an öffentlichen oder privaten Instituten abgehalten. 56,2 % der Geförderten nahmen an einer Vollzeitfortbildung teil; 43,8 % besuchten eine Teilzeitfortbildung.
Die meisten Geförderten (5 468 Personen) nahmen an einer Fortbildungsmaßnahme für den Beruf »staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Erzieher« teil, gefolgt von den Berufen »geprüfte Industriemeisterin Metall, geprüfter Industriemeister Metall« und »geprüfte Wirtschaftsfachwirtin, geprüfter Wirtschaftsfachwirt« (2 289 bzw. 2 196 Geförderte).
Während sich Frauen in überwiegender Zahl für die Berufe Erzieherin oder Wirtschaftsfachwirtin entschieden, wählten Männer größtenteils technische Berufe wie Industriemeister oder Maschinen- bzw. Maschinenbautechniker. In diesen Berufen lag der Männeranteil bei über 90 %.