(zg) Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten TSG 1899 Hoffenheim die TSG im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
In der 13. Minute des Heimspiels gegen Werder Bremen am 2. Dezember 2012 wurde eine erhebliche Anzahl von Papierschlangen aus dem Hoffenheimer Zuschauerblock über den Fangzaun auf das Spielfeld und ins Tornetz geworfen. Für eine Aufräumaktion musste das Spiel in der Folge für zwei Minuten unterbrochen werden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Quelle: TSG 1899 Hoffenheim