Baden-Württemberg: 20 % mehr Zuweisungen im Jahr 2020 als im Vorjahr
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes haben die Kommunen in Baden-Württemberg im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches im Jahr 2020 circa 2 Milliarden (Mrd.) Euro an Zuweisungen für die in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege betreuten Kinder (unter 7 Jahre) erhalten. Dies entspricht einer Steigerung um 20 % oder rund 339 Millionen (Mill.) Euro gegenüber dem Vorjahr 2019. Im Jahr 2020 wurde die Förderung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder ausgebaut (+130 Mill. Euro) und erstmalig die pädagogische Leitung in den Tageseinrichtungen zusätzlich finanziell unterstützt (+144 Mill. Euro).
Die Kommunen in Baden-Württemberg erhalten pauschale Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz als Ausgleich für die bei der Betreuung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder anfallenden Kindergartenlasten. Des Weiteren gibt es Zuweisungen zu den Betriebskosten im Rahmen der Kleinkindförderung für die unter 3-jährigen Kinder. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Anzahl der Kinder, die in den auf kommunalem Gebiet liegenden Einrichtungen betreut werden. Dabei werden die Kinderzahlen entsprechend der wöchentlichen Betreuungszeit unterschiedlich gewichtet. Eine längere Betreuungszeit entspricht dabei einer höheren Gewichtung.
Die Verteilung der Zuweisung zur Förderung der pädagogischen Leitungszeit erfolgt auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet ansässigen Tageseinrichtungen und Gruppen. Je mehr Gruppen eine Einrichtung hat, umso höher ist die Gewichtung.
Für die Betreuung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder wurden in 2020 Zuweisungen von rund 795 Mill. Euro ausbezahlt. Dies entspricht einem Jahresbetrag je gewichtetem Kind von annähernd 3 300 Euro. Im Vorjahr betrug der Zuweisungsbetrag 665 Mill. Euro bzw. einem Jahresbetrag je gewichtetem Kind von annähernd 2 800 Euro.
Die Zuweisungen für die Förderung der unter 3-jährigen Kinder beliefen sich im Jahr 2020 auf beinahe 1,1 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 53 % an der gesamten Kinderförderung. Je gewichtetem Kind bedeutet dies ein Betrag von gut 15 400 Euro. Im Vorjahr betrug der Zuweisungsbetrag 1 Mrd. Euro bzw. einem Jahresbetrag je gewichtetem Kind von nahezu 15 000 Euro.
Von den zugewiesenen 2 Mrd. Euro erhielten die Kommunen im Regierungsbezirk Stuttgart mit insgesamt 756 Mill. Euro (37,6 %) am meisten, gefolgt vom Regierungsbezirk Karlsruhe mit 517 Mill. Euro (25,8 %). In den Regierungsbezirk Freiburg flossen 413 Mill. Euro (20,5 %), in den Regierungsbezirk Tübingen 323 Mill. Euro (16,1 %). Dabei ist allgemein festzustellen, dass in Regierungsbezirken mit größeren Städten und Gemeinden auch dementsprechend höhere Zuweisungen geflossen sind.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in 2020 aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, neben den o. g. Zuweisungen des Finanzausgleichsgesetzes, das Land den Kommunen 200 Mill. Soforthilfe gewährt hat. Die Soforthilfe sollte insbesondere die Einnahmeausfälle durch die Schließung der Kindertageseinrichtungen ausgleichen. Die Verteilung auf die einzelnen Kommunen erfolgte deshalb nach den o. g. Bemessungsgrundlagen im kommunalen Finanzausgleich.
Für den weiteren Ausbau der Kinderförderung im Jahr 2021 erhöht das Land nach dem jetzigen Stand die zu verteilenden Mittel insgesamt auf rund 2,2 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Plus von 9 % zum Vorjahr. Davon entfallen 147 Mill. Euro auf die Förderung der pädagogischen Leitungszeit (+2 %), gut 895 Mill. Euro auf die Betreuung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder (+13 %) und 1,15 Mrd. Euro auf die Förderung der unter 3-jährigen Kinder (+8 %).
Weitere Informationen zur Entwicklung der Kinderförderung ab 2009 sind in der Tabelle „Kinderförderung im kommunalen Finanzausgleich“ ersichtlich.