Alte Führerscheine verlieren ab dem kommenden Jahr schrittweise ihre Gültigkeit
(zg) Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden, erinnert das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Der EU-Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren
Die Umtauschfristen für alte Papierführerscheine im Detail:
In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss |
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 bis 1958 |
19.01.2022 |
1959 bis 1964 |
19.01.2023 |
1965 bis 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025
|
Demnach läuft im Januar 2022 zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.
Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.
Was ist zu tun?
Vereinbaren Sie einen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle. Im Rhein-Neckar-Kreis sind dies die Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
- „alter“ Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Wie geht es weiter?
Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Er wird Ihnen von dort direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.
Weitere Informationen zum Umtausch gibt es auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.
Dort können auch online Termine gebucht werden.
Quelle: Silke Hartmann