(zg) Die Landesregierung führt mit der gültigen Corona-Verordnung eine Testpflicht für alle Mitarbeiter „mit Außenkontakt“, die nicht geimpft oder genesen sind, ein. Dazu erklärt der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Rainer Reichhold:
„Zunehmend verlangen Kunden Auskunft über den 3G-Status von Handwerkern, ob bei Terminen zuhause, bei gewerblichen Auftraggebern oder beispielsweise im Friseursalon. Ohne Auskunft seitens des Betriebes drohen Auftragsstornierungen. Das kann weder im Interesse von Arbeitgebern noch Arbeitnehmern sein.
Die geplante Testpflicht soll hier für ein Stück mehr Sicherheit sorgen. Allerdings wird sie vermutlich ins Leere führen. Denn Arbeitgeber dürfen nach wie vor den Impf- oder Teststatus ihrer Mitarbeiter nicht abfragen. Und ohne eine solche Auskunftspflicht kann der Betrieb auch Rückfragen der Kunden nicht beantworten. Dieses Dilemma kann die aktuelle gesetzliche Regelung nicht auflösen. Selbstverständlich sind Gesundheitsdaten besonders schutzwürdig. Aber zumindest bis zum Ende der Pandemie müsste der Gesetzgeber hier eine Lösung bieten.“
Quelle: Marion Buchheit