Amt für Landwirtschaft und Naturschutz: Bäume und Sträucher noch jetzt im Februar schneiden oder fällen
Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken und Bäume weder entfernt noch abgeschnitten werden. Darauf weist das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hin. Ziel dieser bundesweit geltenden Regelung ist es, Lebensstätten unterschiedlichster Tierarten, insbesondere in der Brut- und Aufzuchtzeit verschiedener Vogelarten, zu schützen. Deshalb empfiehlt das Landratsamt, notwendige Pflegemaßnahmen bis spätestens Ende Februar durchzuführen.
Dieses Verbot gilt nicht für Bäume auf Grundstücken, die gärtnerisch genutzt und gepflegt werden. Hierzu zählen Haus- und Ziergärten, öffentliche und private Grünanlagen, Sportanlagen und Friedhöfe. Hier ist es das ganze Jahr erlaubt, Bäume zu fällen, wenn sie keine Vogelnester, Spechthöhlen, Fledermaushöhlen oder Ähnliches beherbergen.
Bäume, die als Naturdenkmal geschützt sind, dürfen das ganze Jahr über nicht beseitigt werden. Auch für gesetzlich geschützte Biotope gelten besondere Vorschriften. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind ebenfalls ganzjährig verboten.
Unabhängig von der Jahreszeit ist bei entsprechenden Arbeiten der besondere Artenschutz zu beachten. So sind vor Durchführung die betroffenen Gehölze daraufhin zu überprüfen, ob sich darin Lebensstätten geschützter Arten befinden, wie beispielsweise Vogelnester, Höhlungen oder Rindenspalten die als Tagesverstecke oder Wochenstuben für Fledermäuse dienen können, etc. vorhanden sind. Sollte dies der Fall sein, so wäre bevor die Arbeiten beginnen, mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die weitere Vorgehensweise abzustimmen.