Die Gasversorger haben mitgeteilt, dass ab Oktober von Privathaushalten und Unternehmen eine Umlage auf den Gaspreis in Höhe von 2,4 Cent pro Kilowattstunde geleistet werden muss.
Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Peter Haas:
„Die Gasumlage darf nicht dazu führen, dass Handwerksbetriebe aufgrund dieser unverschuldeten Krise ihre Energiekosten nicht mehr stemmen können und letztlich sogar schließen müssen. Unsere Energie-Einkaufsgemeinschaft prognostiziert für Handwerksbetriebe beim Strom eine Verdopplung der Preise, beim Gas sogar eine Verdreifachung in 2023. Bei einigen Großverbrauchern können es bis zu 600 Prozent im Vergleich zu den letzten beiden Jahren werden.
Dabei leiden bereits jetzt viele Betriebe unter der Preisexplosion, beispielsweise Bäckereien. Für einen durchschnittlichen Betrieb kann die Gasumlage schnell zu Mehrkosten von vielen Zehntausend Euro pro Jahr führen. Eine 1:1 Weiterbelastung der Kosten machen die Kunden schon jetzt nicht mehr mit. Wir brauchen daher Hilfen für belastete Betriebe, um ihre Liquidität zu sichern. Leider hat die Politik bislang nur Großunternehmen bei ihren Entlastungsprogrammen im Blick. Beim Handwerk nahm man bislang an, dass es die höheren Kosten weitergeben kann. Das ist jedoch naiv.
Ein weiteres Problem sind Dienstleistungs- und Lieferverträge mit der öffentlichen Hand, zum Beispiel für die Reinigung von Gebäuden oder Krankenhaustextilien. Hier melden uns Betriebe große Probleme bei der Anpassung langfristiger Verträge. Wir erwarten unverzüglich eine Ansage der Landesregierung, dass Länder und Kommunen Preisanpassungen nicht nur ermöglichen, sondern zügig umsetzen.
Das Handwerk trägt notwendige Maßnahmen zur Bewältigung der Krise mit. Dafür muss die Politik aber alles tun, um die Betriebe bestmöglich zu unterstützen und Schließungen wegen zu hoher Energiekosten zu vermeiden. Konkret muss die Bundesregierung das Handwerk in ihr neues Entlastungspaket mitaufnehmen – und Baden-Württemberg sollte seine Stimme in Berlin entsprechend erheben.“
Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.