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Schaufensterberatung

16. Juni 2023 | > Sinsheim, Das Neueste

Kostenloses Angebot für Sinsheimer Einzelhändler am 19. Juli
Das Schaufenster beeinflusst entscheidend, ob Kundschaft am Laden vorbeizieht, oder den Weg in das Geschäft sucht. Attraktive Schaufenster unterstützen nicht nur die jeweiligen Einzelhändler selbst, sondern sorgen auch für eine Steigerung der Attraktivität der gesamten Einkaufsstraßen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar, die Stadt Sinsheim und das Wirtschaftsforum Sinsheim haben für dieses bedeutende Thema Karin Wahl, Spezialistin für den Bereich Schaufenstergestaltung, gewonnen.
Im Rahmen einer Abendveranstaltung am 19. Juli in der Dr.-Sieber-Halle (Raum Ilvesbach) vermittelt Karin Wahl Grundlagen zu Kundenwahrnehmung, Aufbauprinzipien, Farbenlehre und weiteren Themen. Anschließend erfolgt ein gemeinsamer Rundgang durch die Sinsheimer Innenstadt, um direkt vor Ort Tipps und Tricks zu erhalten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit am Donnerstag, den 20. Juli, eine kostenfreie, einstündige Einzelberatung von der Schaufenster-Expertin zu erhalten.

Programm 19. Juli 2023
* 19:00 Uhr Vortrag „Schaufenstergestaltung“ von Karin Wahl in der Dr.-Sieber-Halle (Raum Ilvesbach),
Warenpräsentation – Schulung, Training und Konzept
* 20:00 Uhr Praxisübung „Schaufenstergestaltung“ mit einem allgemeinen Rundgang durch die Innenstadt. Hier werden dann in Gruppen anonym Laufzettel bearbeitet und die Schaufenster im Nachgang besprochen.
* 21:30 Uhr Ausklang der Veranstaltung

Das Wirtschaftsforum Sinsheim, die Stadt Sinsheim und die IHK Rhein-Neckar laden gemeinsam zu dieser Veranstaltung ein.
Interessenten an der Abendveranstaltung und einer Einzelberatung melden Sie sich bitte bei Melanie Wricke, Abteilung Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung im städtischen Amt für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Öffentlichkeitsarbeit unter der Telefonnummer 07261 404-172 oder per E-Mail an [email protected]
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anzahl der Plätze für die Einzelberatungen ist begrenzt. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Stadt berücksichtigt.

Quelle: Stadt Sinsheim

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