Artenschutz und Verkehrssicherheit
Im gesamten Stadtgebiet verbreitet sich der Biber an allen größeren Gewässern. Nach seiner Ausrottung in Baden-Württemberg vor rund 150 Jahren wandert der Biber nach und nach wieder in sein angestammtes Revier ein.
Für den Menschen spürbar sind die Folgen der Verbreitung durch Rückstaue in den Gewässern, die Bäche über die Ufer treten lassen. In den vergangenen Wochen kam es insbesondere am Ilvesbach im Schwimmbadweg zwischen Neulandstraße und Eisenbahnüberführung dazu, dass Wasser auf die Fahrbahn lief. Das städtische Amt für Infrastruktur arbeitet beständig daran, den schadlosen Abfluss des Ilvesbaches zu gewährleisten und gegebenenfalls wiederherzustellen. Dazu werden die entsprechenden Bereiche täglich kontrolliert. In Bereichen, in denen die Gefahr kurzfristiger Straßenüberflutungen besteht, plant die Stadt, entsprechende Warnschilder aufzubauen.
Der Biber ist eine streng geschützte Art. Maßnahmen an Biberbauten dürfen nur in Abstimmung mit dem Bibermanagement vorgenommen werden. Die Stadt steht daher im ständigen Austausch mit dem Biberbeauftragten des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Der Stadt ist sehr daran gelegen, dass der Biber in seinem Habitat ungestört leben und walten kann, und die Einschränkungen für Menschen dabei so gering wie möglich ausfallen und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Es ist verboten, Bibern nachzustellen, sie zu beunruhigen, zu töten oder in ihren Lebensraum einzudringen. Entsprechende Schilder werden durch das städtische Amt für Infrastruktur in Bibergebieten aufgestellt. Hundehalter werden gebeten, ihre Hunde dort an die Leine zu nehmen. Wegen Untergrabungen durch Biber sind Hunde in diesen Gebieten zu ihrem eigenen Schutz vom Ufer fernzuhalten.
Quelle: Stadt Sinsheim