Ab dem 1. Januar 2025 treten mit der Postgesetznovelle neue Vorschriften für den Versand von Paketen in Kraft
Absender müssen dann das Gewicht von Paketen deutlich auf dem Versandlabel vermerken. Diese Neuerung betrifft sowohl Privat- als auch Geschäftskunden. Aber wie genau funktioniert die Umsetzung, und welche Pakete fallen unter diese Regelung?
Für welche Pakete gilt die Kennzeichnungspflicht?
Die Regelung bezieht sich auf Sendungen mit einem Gewicht zwischen 10 und 20 Kilogramm sowie auf Pakete, die mehr als 20 Kilogramm wiegen. Sowohl private als auch geschäftliche Pakete innerhalb Deutschlands müssen entsprechend gekennzeichnet werden.
So funktioniert die Kennzeichnung:
- Online-Versand: Bei der Erstellung des Versandscheins geben Kunden das exakte Gewicht in den Versanddaten (PAN-Daten) an. Das Label wird automatisch mit einer Markierung wie „10 kg“ oder „20 kg“ versehen und kann anschließend auf das Paket geklebt werden.
- Im Paketshop: Wird der Versandschein vor Ort handschriftlich ausgefüllt, muss die Gewichtsstufe – beispielsweise „unter 10 kg“ oder „über 20 kg“ – selbst angekreuzt werden.
Steigen die Versandkosten für schwere Pakete?
Nein, die Kosten bleiben unverändert. DHL und Hermes haben bestätigt, dass die neue Vorschrift keine Auswirkungen auf die Preise hat.
Gilt die Pflicht auch für Retouren?
Für Rücksendungen entfällt die Kennzeichnungspflicht, wie die Logistikunternehmen mitteilen.
Warum wird die Gewichtsangabe eingeführt?
Die Kennzeichnungspflicht dient dem Schutz der Mitarbeitenden bei der Zustellung von schweren Sendungen. Die neue Regelung soll den Arbeitsalltag der Beschäftigten in der Logistik erleichtern. Durch die Kennzeichnung können Mitarbeiter das Gewicht von Paketen besser einschätzen und dadurch ergonomischer arbeiten.