Wenn wegen einer kurzfristigen Erkrankung oder eines Unfalls der Urlaub abgesagt werden muss, lassen sich die Anbieter die Stornierung häufig bezahlen. Mit einer Reiserücktrittsversicherung kann man sich absichern, häufig wird diese gleich bei der Buchung im Reisebüro mit angeboten – nicht immer zum Vorteil der Kunden.
Muss eine Reise absagt werden, fallen oft hohe Stornokosten an. Eine Reiserücktrittsversicherung kann dabei helfen, größeren finanziellen Schaden zu vermeiden. „Ob eine solche Versicherung lohnt, hängt unter anderem davon ab, wie hoch die Stornokosten ausfallen und wie teuer die Versicherung ist“ so Dr. Peter Grieble, Referent für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Beim Abschluss sind insbesondere die passenden Vertragsbedingungen wichtig, denn Versicherer zahlen durchaus nicht bei jeder Stornierung: So muss eine Krankheit unerwartet sein, wobei Versicherer teils sehr eigenwillige Vorstellungen von „unerwartet“ haben. Einige Bedingungen sehen beispielsweise vor, dass es in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung dieser Krankheit gab.
Häufig werden Rücktrittsversicherungen zusammen mit der Reise im Reisebüro angeboten oder sind im Onlinereiseportal gleich voreingestellt, ohne dass dazu auch eine Beratung stattfindet. „Versicherungen sollten immer optimal auf den Bedarf der Reisenden abgestimmt sein“, so Grieble. „Grundlage dafür ist oft eine gute Versicherungsberatung – die ist aber nicht das Geschäft von Reisebüros.“
Weitere Informationen rund um den Urlaub:
http://www.vz-bawue.de/Tipps-fuer-Urlauber
Quelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg