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Vorfälligkeitsentschädigung: Urteil gegen Commerzbank AG rechtskräftig

25. Oktober 2013 | Allgemeines, Das Neueste

Kunden können jetzt Berechnungsentgelt zurückfordern

Die Commerzbank AG verlangte ein pauschales Entgelt zur Berechnung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist rechtlich gegen die entsprechenden Klauseln vorgegangen, das im April erstrittene Urteil ist nun rechtskräftig. Betroffene können ihr Geld zurückfordern, die Verbraucherzentrale hilft mit einem kostenlosen Musterbrief.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war gegen pauschale Entgelte vorgegangen, welche die Commerzbank AG für die Berechnung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung sowie Nichtabnahmeentschädigung bei der vorzeitigen Auflösung eines Immobilienkredits verlangte. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Az: 23 U 50/12, Urteil vom 17.04.2013) urteilte auch nach Berufung der Commerzbank AG zu Gunsten der Verbraucherzentrale. Da die Commerzbank in Bezug auf die zwei entsprechenden Klauseln auf eine Revision verzichtete, ist das Urteil nun in diesen beiden Punkten rechtskräftig. „Kunden, die dieses Entgelt von 300 Euro pro Kredit bezahlt haben, sollten dieses jetzt von der Bank zurückfordern“, so Niels Nauhauser, Referent Altersvorsorge, Banken, Kredite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale bietet dazu einen kostenlosen Musterbrief zum Download an.

Entgelte oder Schadenersatzforderungen nur für die reine Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind bei vielen Kreditinstituten üblich. „Gegen Abzocke bei solchen pauschalen Berechnungsentgelten sollten Betroffene sich wehren! Die Institute könnten allenfalls Ersatz für ihre zusätzlichen Aufwendungen verlangen. Diese müssen sie aber nachweisen“ so Nauhauser weiter. Auch hierfür hält die Verbraucherzentrale einenMusterbrief bereit.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

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