Am 25.05.2014 finden die Europawahl, die Kommunalwahlen und in Sinsheim auch zusätzlich der Bürgerentscheid über die Unechte Teilortswahl statt. In diesem Zusammenhang ist das Neutralitätsgebot, dem staatliche Organe und Amtsträger in Vorwahlzeiten unterliegen, besonders zu erwähnen. Die relevante Vorwahlzeit beginnt nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mit der Bekanntgabe des Wahltages. Spätestens 3 Monate vor der Wahl gelten erhöhte Anforderungen an das Neutralitätsgebot. Daher werden in diesem Zeitraum keine Einrichtungen der Stadt für öffentliche Veranstaltungen der Parteien bzw. Wählervereinigungen zur Verfügung stehen (Ausnahme: Stadthalle Sinsheim). Außerdem werden im redaktionellen Teil des Stadtanzeigers ab dieser Ausgabe keine Terminankündigungen der Parteien bzw. Wählervereinigungen im Zusammenhang mit den anstehenden Wahlen mehr veröffentlicht. Um Beachtung wird gebeten.
Quelle: Stadt Sinsheim