Lebensmittelkontrolleure legen Jahresbericht 2013 vor
(zg) Falsche Bio-Eier, Aflatoxine im Futtermais und Gammelfleisch – das vergangene Jahr 2013 hielt erneut viele Lebensmittelskandale bereit. Auch in Zukunft wird es ähnliche Meldungen und verunsicherte Verbraucher geben, sind sich die zuständigen Lebensmittelkontrolleure im Veterinäramt und Verbraucherschutz des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis einig. Deren Aufgaben und Einsatzorte sind überaus vielseitig. Bei 7.164 stationären Lebensmittelbetrieben, von Altenbach bis Zuzenhausen im einwohnerstärksten Landkreis Baden-Württembergs, ist neben einer guten Organisation auch ein großes Verantwortungsbewusstsein gefragt. Die regelmäßigen Kontrollen und Probenahmen in den Betrieben sorgen schließlich dafür, dass die lebensmittelrechtlichen Vorschriften im Kreisgebiet eingehalten werden. Die in der Lebensmittelüberwachung verantwortlichen zwölf Lebensmittelkontrolleure und fünf Amtstierärzte treffen dabei die notwendigen Anordnungen und Maßnahmen, um Verstößen vorzubeugen, diese zu beseitigen und dadurch die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Im Jahr 2013 haben die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei insgesamt 3.889 Kontrollbesuchen in 2.616 Betrieben 647 Verstöße festgestellt und 2.369 Lebensmittelproben genommen. Dies geht aus dem aktuellen Jahresbericht hervor.
Die beanstandeten Verstöße resultieren vorwiegend aus Missständen in Betriebs-, Arbeits- und Personalhygiene. Die Kontrolleure stießen auch im vergangenen Jahr wieder auf erhebliche Mängel hinsichtlich der betrieblichen Eigenhygiene in den Lebensmittelunternehmen, wie beispielsweise in Gaststätten.
Bei den Überprüfungen mussten in 270 Fällen eine Ordnungsverfügung erlassen werden, 87-mal war eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige erforderlich und in 14 Fällen sogar eine Strafanzeige. Es war notwendig, 44 Betriebe vorübergehend zu schließen, überwiegend aufgrund von erheblichen Mängeln in der Basishygiene. Diese können oftmals bereits durch gründliche Reinigung beseitigt werden, sodass der Betrieb nach einer anschießenden Abnahme durch den zuständigen Lebensmittelkontrolleur oder Tierarzt in der Regel wieder öffnen kann.
Die Häufigkeit der Kontrollen bei den Betrieben richtet sich nach dem Ergebnis einer Risikobewertung, die aufgrund der jeweiligen Betriebsart und der bisher festgestellten betrieblichen Hygiene erfolgt. Unternehmen können die Lebensmittelsicherheit in ihren Betrieben durch Maßnahmen wie Wareneingangskontrolle, Temperaturüberwachung, Reinigungs- und Desinfektionspläne, Schädlingsbekämpfung sowie Personalschulungen weiter verbessern.
Erfreulicherweise erzielen Schulungsmaßnahmen seitens des Veterinäramtes und Verbraucherschutz für Veranstalter von Vereins- und Straßenfesten ihre beabsichtigte Wirkung. Die größeren und wiederkehrenden Feste bieten einen Hygienestatus, der sich im Lauf der Jahre immer weiter verbessert hat. Gravierende Hygienemängel werden dort selten festgestellt, sodass die angebotenen Lebensmittel grundsätzlich mit Genuss verzehrt werden können.
Quelle: Rhein Neckar Kreis