Unerlaubte Telefonwerbung stellt trotz einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 immer noch ein großes Ärgernis dar. Unentwegt blüht das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen, die die Angerufenen ganz unvermittelt am Telefon treffen. Dies ist das Zwischenergebnis einer im Juli gestarteten bundesweiten Online-Umfrage der Verbraucherzentralen.
In der Zeit vom 1. Juli. bis 30. September 2014 nahmen bundesweit rund 2.800 Verbraucherinnen und Verbraucher an der Umfrage teil. Dabei gaben rund 84 Prozent der Befragten an, Werbeanrufen niemals oder nicht bewusst zugestimmt zu haben. Dennoch werden sie zu einem Großteil telefonisch belästigt. Das ist nach Einschätzung der Verbraucherzentralen nur die Spitze des Eisberges, wie darüber hinausgehende Beschwerden und Beratungen zeigen.
Am 9. Oktober 2013 trat das Anti-Abzocke-Gesetz in Kraft. Es sieht einen erhöhten Bußgeldrahmen zur Ahndung unerlaubter Anrufe vor. Außerdem wird darin geregelt, dass telefonisch angebahnte Verträge für die Vermittlung von Gewinnspielen nur noch mit einer Bestätigung in Textform wirksam werden. Damit wird für Gewinnspieldienste das Unterschieben von Verträgen am Telefon erschwert. „Unsere Umfrage zeigt deutlich, dass die Belästigung bei den Telefonanrufen nun nicht mehr weit überwiegend von Gewinnspielen ausgeht“, sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Statt dessen hat der Vertrieb anderer Produkte, beispielsweise von Telefon- oder Internetdiensteanbietern, Energieversorgern, Banken und Versicherungen oder Zeitschriftenverlagen zugenommen“, so Tausch weiter.
In knapp 30 Prozent der Fälle hatten die Anrufe finanzielle Folgen, beispielsweise durch Abbuchungen vom Konto der Angerufenen. Eine andere Folge war der Abgleich oder die Abfrage von persönlichen Daten.
Die Erhebung der Verbraucherzentralen dauert noch an. Betroffene können weiterhin an der Online-Umfrage teilnehmen und die unerwünschte Belästigung mit Telefonwerbung auf der Seite www.vz-bw.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe melden. Die Verbraucherzentralen sammeln weiterhin Beschwerden, um herauszufinden, ob die gesetzlichen Regelungen gegen belästigende Telefonwerbung nachgebessert werden müssen.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.