Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 25. Dezember 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Achtung! – Vorsicht beim Feuerwerk

31. Dezember 2014 | Allgemeines, Blaulicht, Das Neueste

 Keine Raketen oder Böller in der Nähe von Fachwerkhäusern.

Die alljährliche Silvesterfreude wird immer wieder getrübt durch Unfälle und Brände, die durch den unsachgemäßen und teilweise fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht werden. Auch in diesem Jahr gelten, neben dem erwarteten verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerkskörpern, die gesetzlichen Regelungen.

Wegen der erhöhten Brandgefahr ist es verboten, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern Feuerwerkskörper anzuzünden. Dies gilt nicht nur in den dicht bebauten Ortskernen, sondern überall wo Fachwerkhäuser stehen.

Auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen und Reetdach gedeckten Häusern ist verboten. Grundlage hierfür ist die „Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ als unmittelbar geltendes Recht. Daneben ist in den gewachsenen Ortskernen, neben der dichten Bebauung der Fachwerkhäuser, auch die Vielzahl der noch vorhandenen Scheunen, ein enormes Risikopotential.

Zur Gefahr können vor allem Feuerwerkskörper werden, die etwa im Dachgebälk oder zwischen der Dacheindeckung landen. Gerade bei Fachwerkhäusern ist die in der Regel trockene und leicht brennbare Bausubstanz schnell entzündet. Genauso gefährlich ist auch, wenn eine Rakete oder brennende Teile durch eine offene Giebelöffnung, eine offene Dachluke oder Dachfenster oder aber auch durch ein gekipptes Fenster in ein Gebäude gelangen. Insbesondere beim Abfeuern von Silvesterraketen ist die Windrichtung- und stärke bei der Festlegung eines angemessenen Abstandes zu berücksichtigen.

ANZEIGE


Immonet.de

Auch wenn es schwierig ist das Verbot zu überwachen, appelliert die Stadtverwaltung an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Jeder muss sich darüber im Klaren sein, dass er, neben einem möglichen Bußgeld (bis zu 50.000 €) für diese Ordnungswidrigkeit, haftungsrechtlich belangt werden kann, wenn durch sein Feuerwerk ein Brand entsteht.

Die Stadtverwaltung vertraut darauf, dass Sie beim Feiern des Jahreswechsels sorgfältig und verantwortungsbewusst mit Feuerwerkskörpern umgehen. Eltern werden aufgefordert auf ihre Kinder entsprechend einzuwirken. Gebäudeeigentümer und Bewohner sollten dafür Sorge tragen, zu Silvester und zu Neujahr alle Öffnungen am Gebäude – insbesondere in den Dachbereichen – geschlossen zu halten. Diese Hinweise gelten für das gesamte Stadtgebiet, einschließlich der Stadtteile.

Quelle: Stadt Sinsheim

Das könnte Sie auch interessieren…

Landratsamt verabschiedet acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den wohlverdienten Ruhestand

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat insgesamt acht langjährige Mitarbeitende in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet In Vertretung des terminlich verhinderten Landrats Stefan Dallinger würdigte dessen Stellvertreter, Erster Landesbeamter Stefan Hildebrandt,...

Rhein-Neckar-Kreis startet „Digitales Landratsamt“

Neues Serviceportal für Einwohnende und Unternehmen Digitales Landratsamt - Ob die Vereinbarung eines Termins, die Beantragung von Wohngeld oder die Reservierung eines Wunschkennzeichens: Im neuen Service-Portal des Rhein-Neckar-Kreises finden Einwohnende und...

Pkw überschlägt sich ohne Fremdeinwirkung !

Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis (ots) Am Morgen des 24.12.2024 gegen 10.45 Uhr lenkte ein 31-jähriger Mann seinen Pkw Renault über die L550 von Weiler in Fahrtrichtung Sinsheim. Im Bereich einer scharfen Rechtskurve verlor der Fahrer aus bislang unbekannter Ursache die...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive