(zg) Der Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) begrüßt, dass die Bundesregierung die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns nach Ostern überprüfen will. „Unseren Betrieben liegt vor allem die überzogene Bürokratie bei den Dokumentationspflichten schwer im Magen“, so Hauptgeschäftsführer Oskar Vogel.
Dass die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen – im Handwerk sind dies das Baugewerbe, die Gebäudereiniger und die Fleischer – verpflichtet sind, auch die Arbeitszeiten ihrer Büroangestellten bis zu einer Verdienstgrenze von 2.958 Euro pro Monat ausführlich zu dokumentieren, ginge an der betrieblichen Realität vieler Unternehmen vorbei. Hinzu komme, dass viele Handwerksbetriebe keine elektronischen Zeiterfassungssysteme haben.
Zudem stelle sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit: „Warum müssen kaufmännische und technische Angestellte in diesen Branchen ihre Arbeitszeiten aufzeichnen, obwohl sie in der Praxis selbst unter Berücksichtigung von Überstunden vom Mindestlohn gar nicht betroffen sind“, fragt Vogel. Aus Sicht des Handwerks sei es angebracht, die Verdienstgrenze auf 2.200 Euro abzusenken und die Dokumentationspflicht auf gewerbliche Arbeitnehmer zu beschränken.
Kurios sei auch, dass ein kleiner Fleischerbetrieb zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten aller seiner Beschäftigten verpflichtet ist, während ein Bäcker dies nur für seine Minijobber tun muss. „Hier gilt es, den Begriff der „Fleischwirtschaft“ in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes enger zu fassen. Darüber hinaus sollte bei geringfügig Beschäftigten, bei denen Arbeitszeit und Stundenlohn in einem Arbeitsvertrag schriftlich niedergelegt sind, ganz auf die Aufzeichnungspflicht verzichtet werden“, fordert Vogel.
Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.