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Herkunftskennzeichnung von Fleisch wird Pflicht

8. April 2015 | Allgemeines, Das Neueste

Verbraucherzentrale fordert Ausweitung auch auf verarbeitete Lebensmittel

Ab 1. April 2015 erfahren Konsumenten mehr über die Herkunft von frischem, verpacktem Fleisch. „Aufgezogen und geschlachtet in Deutschland“ muss beispielsweise auf der Verpackung stehen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg begrüßt diese europaweite Regelung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf.

„Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Fleischarten Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege ist ein erster Schritt zu mehr Transparenz“, so Christiane Manthey, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wo das Tier geboren wurde, ist auf dem Etikett jedoch nach wie vor nicht zu erkennen.“ Für Hackfleisch gelten vereinfachte Regelungen. Hier reicht beispielsweise die Angabe „aufgezogen und geschlachtet in der EU“.

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Ein großes Manko sieht Manthey darin, dass verarbeitete Fleischprodukte wie Wurst, Lasagne oder mariniertes, gewürztes Fleisch weiterhin von der Kennzeichnung ausgenommen sind. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich beim Einkauf für Fleisch, das ihren Wünschen, etwa nach regionaler Tierhaltung oder kurzen Transportwegen, entspricht. Sie wollen auf dem Etikett oder an der Fleischtheke erkennen, woher das Lebensmittel stammt und wo es weiterverarbeitet wurde. Daher fordert die Verbraucherzentrale, dass die EU-Kommission die Erwartungen der Konsumenten ernst nimmt und die Herkunftsangabe auch auf verarbeiteten Lebensmitteln verpflichtend vorschreibt, die Fleisch als Zutat enthalten.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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