(Mittwoch, 08.07.) beriet das Bundeskabinett über den Entwurf zum Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz. „Gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf konnte das Handwerk viele Verbesserungen erreichen“, kommentierte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Komplett zufrieden sei er aber nicht. Er sieht Betriebe mit hohem Anteil von Teilzeitmitarbeitern im Nachteil.
Wer einen Betrieb erbt und ihn mindestens fünf Jahre lang ohne größeren Personalabbau weiterführt, soll weiterhin zu 85 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont werden. Dabei darf die aufsummierte Lohnsumme über diese fünf Jahre hinweg nicht unter bestimmte Grenzen der Ausgangslohnsumme fallen. Sonst muss Steuer nachbezahlt werden. Betriebe mit maximal drei Beschäftigten bleiben außen vor, sie müssen nach dem Referentenentwurf die Lohnsummenregel nicht beachten. Für Betriebe mit vier bis zehn Beschäftigten ist eine abgeschwächte Lohnsummenregel vorgesehen. Für eine solche Flexibilisierung der Lohnsummenregel hatten die Handwerksorganisationen massiv geworben.
Im Kompromisspapier findet sich nun auch die geforderte zweite Gleitzone für Betriebe zwischen elf und 15 Beschäftigten. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hatte immer darauf hingewiesen, dass auch Betriebe zwischen zehn und 15 Mitarbeitern Schwierigkeiten haben, die hohe Lohnsummenregel einzuhalten, beispielsweise wenn ein Mitarbeiter den Betrieb verlässt und die Stelle nicht nachbesetzt werden kann. Reichhold: „Dann führt ein Fachkräfteengpass, für den der Betrieb nichts kann, zu einer Nachzahlung.“ Manche Ausfälle seien sogar sozialpolitisch gewollt, wie beispielsweise Elternzeit. Nun soll die reguläre Lohnsummenregel erst ab 16 Beschäftigten gelten. Zudem werden Auszubildende nicht als Beschäftigte gezählt.
Eine Forderung des Handwerks bleibt allerdings offen: „Wenn die Beschäftigten nach Kopfzahlen anstatt nach Vollzeitäquivalenten gezählt werden, ziehen Betriebe mit hohem Teilzeitanteil den Kürzeren“, bedauerte Reichhold. Außerdem kritisiert der Handwerkstag, dass die nun strengeren Nachweispflichten in vielen Fällen zu einem höheren bürokratischen Aufwand führen.
Quelle: Eva Hauser