Über 250 Juristen diskutieren u.a. über den elektronischen Rechtsverkehr
Ab 01. Januar 2016 beginnt für Juristen in Deutschland ein neues Zeitalter. An diesem Tag startet die schrittweise Einführung des sogenannten elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Gerichtsakte: Klagen, Berufungen, Anträge etc. können dann, nach einer gewissen Übergangsfrist, nur noch elektronisch per E-Mail mit elektronischer Signatur an Gerichte übermittelt werden. Vorbei sind dann die Zeiten dicker Klageschriftsätze oder Kartons voller Anlagen als Beweismittel. Zu diesem Zweck erhalten alle Anwälte ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach, über das dann der Schriftverkehr mit den Gerichten abgewickelt werden muss.
Über diesen Meilenstein wird auf dem 2. Anwaltstag der Metropolregion, der am 17. Juli 2015 im Heidelberger Justizgebäude stattfinden wird, u.a. der Justizminister des Landes Baden-
Württemberg, Rainer Stickelberger, berichten. Daneben können der Präsident des Landgerichts Heidelberg Michael Lotz und der Vorsitzende des Heidelberger Anwaltsvereins Michael Eckert die Präsidentin des Landgerichts Frankenthal Irmgard Wolf als Vertreterin der Justiz Rheinland-Pfalz und den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe André Haug begrüßen. Das Grußwort für die Stadt Heidelberg spricht Erster Bürgermeister Bernd Stadel.
Im Anschluss an den Ministervortrag können die ca. 250 Teilnehmer aus Anwaltschaft, Justiz und aus Rechtsabteilungen von Unternehmen aus insgesamt 29 Fachvorträgen die für sie jeweils interessanteste Fortbildungsveranstaltung wählen.
Nach getaner Arbeit treffen sich die Teilnehmer und Referenten dann zur ersten Heidelberger Anwalts-Afterwork-Party im Alten Hallenbad, wo dann nicht nur juristische Themen ausführlich diskutiert werden können.
„Es ist das erste Mal, dass ein Anwaltstag in Heidelberg stattfindet und wir freuen uns über die Rekordbeteiligung“ so Rechtsanwalt Michael Eckert, einer der Organisatoren. „Die regelmäßige aktuelle Fortbildung ist, neben beispielsweise auch der Unabhängigkeit, ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Rechtsberatung durch die Anwaltschaft“
Quelle: Rechtsanwalt Michael Eckert