Die Landesregierung hat vor einem Jahr den Maßnahmenplan gegen Gewalt an Frauen beschlossen. Ein Teil davon war die Landeskoordnierungsstelle gegen Gewalt an Frauen. Für die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans stehen insgesamt rund 3,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Umsetzung des vor einem Jahr verabschiedeten Maßnahmenplans der Landesregierung gegen Gewalt an Frauen kommt in großen Schritten voran. Das teilte Frauenministerin Katrin Altpeter am Dienstag mit. Altpeter wies insbesondere auf die am Sozialministerium angesiedelte Landeskoordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen hin, die ihre Arbeit bereits aufgenommen habe.
Zentrale Aufgabe der mit einer ehemaligen Staatsanwältin besetzten Stelle sei es, das Hilfesystem für Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, weiterzuentwickeln. Bereits auf den Weg gebracht worden seien auch spezielle Schulungsangebote für das Personal in Behinderteneinrichtungen, da Frauen mit Behinderungen besonders häufig Opfer körperlicher und sexueller Gewalt sind. Derzeit werde zudem ein Konzept abgestimmt, mit dem Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, die Möglichkeit einer verfahrensunabhängigen Beweissicherung ermöglichen soll.
„Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, auf Leben, Sicherheit und Würde. Unsere Gesellschaft darf Gewalt gegen Frauen nicht hinnehmen. Deshalb ist es mir wichtig, mit der Umsetzung der Maßnahmen so rasch wie möglich voranzukommenm“, so Sozialministerin Katrin Altpeter. Gewalt zu erleben führe in vielen Fällen neben körperlichen Schädigungen auch zu seelischen Belastungen und Erkrankungen. Für die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans stehen insgesamt rund 3,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Bereits im Juni wurde im Sozialministerium die Landeskoordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen eingerichtet. Sie soll unter anderem die Zusammenarbeit aller Behörden und Institutionen auf kommunaler und Landesebene verbessern, die mit der Bekämpfung von Gewalt an Frauen zu tun haben. Im kommenden Jahr soll die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle durch den Besuch von Runden Tischen gegen Gewalt an Frauen auf Stadt- und Landkreisebene bekannt gemacht werden. Unterstützt und begleitet wird die Landeskoordinierungsstelle durch einen für die Umsetzung des Aktionsplans eingerichteten Fachbeirat, in dem alle relevanten Akteure vertreten sind.
Auch die im Landesaktionsplan beschlossene wissenschaftliche Analyse des bestehenden Hilfesystems in Baden-Württemberg wurde bereits auf den Weg gebracht. Wie Ministerin Altpeter mitteilte, wurde die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit der Aufgabe betraut. Bis ins Frühjahr 2016 werden Interviews mit allen Stellen des Frauenunterstützungssystems durchgeführt, auf deren Basis eine Bestandsanalyse erstellt wird. Diese soll im Frühjahr 2016 vorliegen. In einem zweiten Schritt wird gemeinsam mit Einrichtungen, Verbänden und Entscheidungsträgern eine genaue Bedarfsplanung für das Hilfesystem in Baden-Württemberg erarbeitet.
Da Frauen mit Behinderungen in besonderem Maß von Gewalt und Missbrauch bedroht sind, führt das Sozialministerium seit Oktober 2015 gemeinsam mit dem Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart Schulungen für das Personal von Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie die Frauen durch, die dort leben und arbeiten. Ziel der Schulungen ist es, für die besondere Gefährdung von Frauen mit Behinderungen zu sensibilisieren, über Präventionsmöglichkeiten zu informieren sowie Wege zu Schutz und Hilfe aufzuzeigen.
Um Frauen in Baden-Württemberg, die Opfer häuslicher oder außerhäuslicher Gewalt geworden sind, ein bedarfsdeckendes Angebot an verfahrensunabhängiger Beweissicherung zu ermöglichen, wurde das Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts beauftragt. Dieses Konzept liegt zwischenzeitlich vor und wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Bereits seit 2012 können sich von Gewalt betroffene Frauen an der Uniklinik Heidelberg kostenfrei (rechts)medi-zinisch untersuchen und beraten lassen sowie – auch ohne Anzeige bei der Polizei – Verletzungen und Spuren gerichtsfest dokumentieren lassen.
Ergänzende Informationen
Mit dem von Frauenministerin Altpeter in Auftrag gegebenen und 2014 der Öffentlichkeit vorgestellten Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen liegen erstmals eine vollständige Übersicht über das baden-württembergische Hilfesystem und zugleich auch ein darauf aufbauender Maßnahmenkatalog vor, um diese Hilfen noch zielgenauer zu machen. Anders als in anderen Bundesländern nimmt der baden-württembergische Landesaktionsplan nicht allein die häusliche Gewalt in den Blick, sondern auch sexuelle Gewalt, Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung.