(zg) Anfang Februar beginnt die Faschingszeit. Dann regieren wieder Frohsinn und Ausgelassenheit und es wird auch gerne getrunken. Doch wer Auto fährt, sollte auf Alkohol verzichten. Denn: Autofahrer können sich schon mit 0,3 Promille strafbar machen, wenn sie dabei etwa in Schlangenlinien fahren oder andere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Ab 0,5 Promille müssen Autofahrer in Deutschland mit Geldbußen und Fahrverboten rechnen, ab
1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und begeht auf jeden Fall eine Straftat – dann wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen.
Und diese Promillewerte sind schnell erreicht: Schon zwei Flaschen Bier (je 0,33 Liter) mit rund fünf Prozent Alkoholgehalt enthalten 26 Gramm reinen Alkohols – bei einem 75 Kilo-Durchschnittsmann entspricht das bereits 0,5 Promille.
Weitere Informationen zum Thema lesen Sie hier: http://www.staygold.eu/dont-drink-and-drive.html
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention