„Viele Hersteller kommen ihrer Kennzeichnungspflicht aus unserer Sicht nicht ausreichend nach“, sagt Carolin Traub, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Da die von Kunststoffgebrauchsgegenständen ausgehenden Risiken Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht immer bekannt und die Angaben der Hersteller oft unzureichend sind, geben wir mit unserem Material eine praktische Hilfestellung“, so Traub weiter. Zu wissen, dass bestimmte Kunststoffe – wie beispielsweise Melamin nur Temperaturen von etwa 70° Celsius vertragen, kann nicht vorausgesetzt werden. So sind Fehlverwendungen wie die Erhitzung von Melamingeschirr in der Mikrowelle über 70° Celsius möglich. Schädliche Stoffe können dann aus dem Material auf Lebensmittel übergehen. Wenn solche wesentlichen Hinweise nur auf der Verpackung oder einem Aufkleber gestanden haben, können Verbraucher die wichtigen Unterschiede im täglichen Gebrauch nur schwer erkennen.
Im neuen Video der Reihe „Verbraucherschutz in 100 Sekunden“, erfahren die Zuschauer auf unterhaltsame Weise vom Protagonisten Bernd und seiner Freundin den richtigen Umgang mit Küchenutensilien. Infomaterial zum schnellen Nachschlagen erhalten Verbraucher kostenlos in Form eines handlichen Pocketplaners in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Dieser informiert über die Bedeutung der wichtigsten Symbole auf Küchengebrauchsgegenständen wie „nicht für die Mikrowelle geeignet“, „nicht für den Geschirrspüler geeignet“ und die Bedeutung von Temperaturangaben.
Doch Verbraucherinformation allein reicht nicht aus. „Wir fordern, dass Hinweise für eine sichere Verwendung in Wort und Bild gut lesbar, verständlich und dauerhaft auf den Produkten angebracht werden“, betont Traub. Sollte dies nicht freiwillig geschehen, muss die entsprechende EU Verordnung nachgebessert und präziser gefasst werden.
Weitere Informationen:
- Video: Verbraucherschutz in 100 Sekunden – Heiße Küchenutensilien sicher verwenden
- Informationen auf der Internetseite der Verbraucherzentrale: Alles rund um Verpackungen
- EU Verordnung (pdf, 145 KB)
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.