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Aktion zur erkennungsdienstlichen Behandlung, Registrierung und Asylantragstellung

3. März 2016 | Allgemeines, Das Neueste

In einer gemeinsamen Aktion von Innenministerium, Regierungspräsidium Karlsruhe und der Polizei wurden in der Erstaufnahmeeinrichtung im Patrick-Henry-Village in Heidelberg Flüchtlinge aus Nordafrika zum Zweck der eindeutigen Identifizierung umfassend erkennungsdienstlich behandelt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Ausländer- und Aufenthaltsbehörde hatte festgestellt, dass teilweise verschiedene Identitäten zur Stellung mehrerer Asylanträge bei verschiedenen Stellen genutzt wurden.

Außerdem weigerte sich eine Gruppe von Algeriern, an dem gesetzlich vorgeschriebenen Registrierungsprozess mitzuwirken.

Die Maßnahmen richteten sich ausschließlich gegen alleinstehende Männer aus Nordafrika, Familien und Kinder waren nicht von der Aktion betroffen. Die Aktion verlief planmäßig und ohne besondere Zwischenfälle.

Insgesamt wurden bei der Aktion 25 Personen im Patrick-Henry-Village erkennungsdienstlich behandelt und aufgefordert, ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen. Das BAMF stellte hierfür ausreichend Personal und Dolmetscher zur Verfügung.

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Mannheim hatten die Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung und die Beschleunigung des Asylverfahrens abgesichert.

Ein Nordafrikaner wurde vorläufig festgenommen. Gegen ihn wird wegen Eigentumsdelikten ermittelt.

Anzeige SwopperInnenminister Reinhold Gall bewertete die heutige Aktion als unerlässlich, um einerseits die Asylverfahren schnell abwickeln und andererseits den Flüchtlingen mit Bleibeperspektive den Aufenthalt ermöglichen zu können. „Ich begrüße die Vereinbarungen des Bundesinnenministers zur Wiederaufnahme von Bürgern, die sich als syrische Flüchtlinge ausgegeben und keine Bleibeperspektive haben, die er mit den Regierungschefs und Innenministern von Marokko und Algerien getroffen hat, ausdrücklich. Diese beschleunigte Rückführungsmöglichkeit erachte ich als weiteren wichtigen Schritt. Erforderlich ist jetzt ein gleiches Abkommen mit Tunesien“, betonte Innenminister Reinhold Gall.

Die von der Aktion betroffenen nordafrikanischen Flüchtlinge wurden nach erfolgreicher Registrierung und Asylantragstellung in separaten Gebäuden im Patrick-Henry-Village untergebracht. Für sie besteht nur eine geringe Bleibeperspektive. Mit der Beschleunigung des Asylverfahrens werden nun bei einem negativen Ausgang die Voraussetzungen geschaffen, Passersatzbeschaffungsmaßnahmen und aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten.

Quelle: Innenministerium

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