Strengere Richtwerte für Neubauten
Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes wurden gegenüber den bisherigen Regelungen um 25 Prozent verschärft. Das bedeutet, dass der Gesamtenergiebedarf eines Effizienzhauses bei höchstens 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Werte liegen darf. Bei der Berechnung der Energiekennwerte ihres Gebäudes müssen Verbraucher auch immer den Dämmstandard und gewählten Energieträger berücksichtigen, weiß Michael Maucher. Er betont, dass sich die Vorgaben so auf verschiedene Arten umsetzen lassen: „Heizen Verbraucher mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien, ist ein geringerer Dämmstandard möglich. Setzen sie vermehrt fossiler Energien ein, muss stärker gedämmt werden, um den Wärmebedarf möglichst niedrig zu halten.“ Das energetische Gesamtkonzept ist daher entscheidend, um die Vorgaben der EnEV einhalten zu können. Der Experte empfiehlt, dabei nicht nur die Investitions-, sondern unbedingt auch die Folgekosten im Blick zu haben. Die strengeren Regelungen gelten nur für den Neubau – nicht für die Sanierung von Bestandsgebäuden.
„Was bisher besonders energieeffizient und förderwürdig war, wird nun Standard“, fasst Maucher die Neuerungen zusammen. Folglich passt die Förderbank des Bundes KfW zum 1. April 2016 ihre Förderbedingungen an: Vergünstigte Darlehen gibt es dann nur noch für Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Werte liegt (KfW-Effizienzhaus-55). Dafür gibt es aber mit bis zu 100.000 Euro doppelt so viel Geld pro Wohnung.
Bauherren, die ein „KfW-Effizienzhaus-70“ planen, können nur noch bis zum 31. März einen Förderantrag stellen. Danach wird die Förderung eingestellt. Doch der Experte weiß aus Erfahrung: „Häufig lässt sich mit geringem Mehraufwand auch ein KfW-55-Standard erreichen, hier lohnt sich eine gute Beratung.“ Die KfW fördert die Beratung und Baubegleitung ab dem 1. April zusätzlich mit einem Zuschuss.
Förderung für Sanierungen
Für Immobilienbesitzer, die ihr Haus energetisch auf Vordermann bringen wollen, verbessern sich mit der Anpassung der Förderbedingungen ebenfalls einige Förderkonditionen. So werden der Einbau neuer Heizungs- und Wohnungslüftungsanlagen mit einem höheren Zuschuss gefördert, wenn sie als so genannte Paketlösungen durchgeführt werden. Für Heizungspakete bedeutete das, dass nicht nur der alte Kessel ausgetauscht wird, sondern zusätzlich das gesamte Heizsystem optimiert werden muss. Bei Lüftungspaketen wird der Einbau einer Wohnungslüftungsanlage mit mindestens einer Wärmeschutzmaßnahme kombiniert.
Diese neuen Konditionen gelten ab 1. April auch für bereits seit 1. Januar 2016 begonnene Heizungs- oder Lüftungspakete. Für diese Pakete gibt es eine Ausnahmeregelung: Sie können Förderanträge hierfür ab dem 1. April stellen. Generell gilt jedoch: Fördergelder müssen vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden.
Bei weiteren Details und anderen Fragen zu Bundes- und Landesförderprogrammen und zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es aufwww.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.