Die Landesregierung steht zu ihrer Aussage, die Kommunen bei den Aufgaben der Flüchtlingsunterbringung und Integration nicht im Regen stehen zu lassen. Dies haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid erneut in einem Schreiben an die Kommunalen Landesverbände deutlich gemacht.
Das Land hat ein Bauprogramm für die Anschlussunterbringung mit einem Volumen von 120 Millionen Euro für die Jahre 2015 bis 2018 aufgelegt und hat das Personal in wichtigen Bereichen (Polizei, Lehrer, Sozialarbeiter, Richter) aufgestockt. Zudem werden landesweit zusätzliche Stellen für Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte geschaffen.
Das Land wird sich zudem beim Bund für eine möglichst umfangreiche Übernahme der Unterbringungskosten zugunsten der Kommunen einsetzen. Die Forderung von Städtetag und Gemeindetag nach einer Finanzausstattung, die der des Landes bei der vorläufigen Unterbringung entspricht, ist aus Sicht der Landesregierung nicht nachvollziehbar. Auch nach Auffassung des Deutschen Städtetages, so Städtetagvorstandsmitglied Ulrich Maly in einem Interview mit dem Handelsblatt vom 19. Februar, ist es verfassungsrechtlich eindeutig, dass die Länder nicht für die Kosten der Anschlussunterbringung zuständig sind.
Dennoch ist das Land Baden-Württemberg bereit, die Kommunen zu unterstützen, wenn der derzeit vom Bund geforderte und erwartete Ausgleich unzureichend ist. Zudem hat die Lenkungsgruppe Flüchtlingsunterbringung am 2. März bereits angeboten, die Kommunen mit Mitteln, die durch die Entlastung des Landes bei Erstaufnahme und Vorläufiger Unterbringung frei werden, stärker zu unterstützen.
Außerdem strebt die Landesregierung an, sich nach den entsprechenden Bund-Ländergesprächen und zeitnah nach der Wahl mit den Kommunalen Landesverbänden zusammenzusetzen – mit dem Ziel, einen Pakt zur Integration von Flüchtlingen in Baden-Württemberg abzuschließen.
Noch in dieser Woche wird sich zudem die Lenkungsgruppe Flüchtlingsaufnahme mit den Kommunalen Landesverbänden treffen, um weitere konkrete Maßnahmen zur Unterstützung bei der Anschlussunterbringung zu beschließen.