Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, die keine Komplettsanierung planen, sondern zunächst einzelne Maßnahmen umsetzen möchten, sind die KfW-Förderprogramme 152 und 430 interessant. Birgit Groh, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erläutert: „Diese Programme fördern bestimmte Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete entweder mit zinsgünstigen Krediten oder mit Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass die Energieeffizienz des Wohnraums über gesetzliche Anforderungen hinaus verbessert wird.“
Förderfähige Einzelmaßnahmen im Sinne der Programme sind die Dämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, der Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage oder die Erneuerung und Optimierung einer Heizungsanlage. Hinzu kommen zwei Maßnahmenpakete: das Heizungspaket, das den Austausch der Heizungsanlage sowie die Optimierung des Wärmeverteilsystems umfasst, und das Lüftungspaket, das den Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage mit mindestens einer Maßnahme für eine effizientere Gebäudehülle kombiniert, also zum Beispiel neuen Fenstern oder einer besseren Dämmung.
„Mit den Krediten kann nicht nur die volle Höhe der Kosten finanziert werden, es muss auch lediglich die um einen 7,5-prozentigen Tilgungszuschuss reduzierte Kreditsumme zurückgezahlt werden. Wer lieber den Zuschuss wählt, erhält bei den Einzelmaßnahmen 10 Prozent der Kosten, bei den Maßnahmenpaketen sogar 15 Prozent“, erläutert Birgit Groh. Anerkannt werden bis zu 50.000 Euro je Wohnung. Unter Umständen bietet sich eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen an.
Um nicht den Überblick zu verlieren, rät Groh, frühzeitig vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen einen unabhängigen Energieberater hinzuzuziehen. So kann sichergestellt werden, dass die richtige Maßnahme ausgewählt und alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Beim allen Fragen zur energetischen Sanierung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Verbraucher imDownload-Center der KfW.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.