(zg) „Wir sind der FDP-Fraktion dafür dankbar, dass sie im Landtag die Diskussion um die Sinnhaftigkeit des grün-roten Bildungszeitgesetzes am Leben hält“, kommentierte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold das gestern in das Parlament eingebrachte Gesetz zur Änderung des Bildungszeitgesetzes. Zufrieden ist er dennoch nicht: Die Diskussion habe an den wirklichen Problemen des Handwerks mit dem Gesetz vorbeigeführt.
„Dieses Gesetz hat erheblichen Nachbesserungsbedarf“, bleibt Landeshandwerks-präsident Rainer Reichhold bei seiner Meinung. Die Weiterbildungsbeteiligung im Handwerk sei traditionell hoch: „Der Markt verändert sich ständig, da ist doch sonnenklar, dass wir den Anschluss nicht verlieren dürfen.“ Auch sei die unentgeltliche Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten wie zum Beispiel bei der freiwilligen Feuerwehr oder kommunalpolitische Tätigkeiten in der Regel kein Thema.
Die FDP-Fraktion wolle das Bildungszeitgesetz nicht abschaffen, sondern nur verändern. Dann sollte die Diskussion aber weniger um die Frage geführt werden, welche Weiterbildungsinhalte in Zukunft unter das Bildungszeitgesetz fallen sollen, meinte Reichhold. Es müsse vielmehr darum gehen, ob es tatsächlich Aufgabe des Arbeitgebers ist, Beschäftigten während ihrer ehrenamtlichen oder politischen Weiterbildung ihren Arbeitslohn fortzuzahlen. Völlig ignoriert habe die Fraktion leider auch den hohen Bürokratieaufwand, den das Gesetz gerade für kleine Handwerksbetriebe mit sich bringt. Nicht nachzuvollziehen sei beispielsweise, warum Kleinbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten nicht von vornherein vom Bildungszeitgesetz ausgenommen seien. Stattdessen könnten alle Beschäftigten auch in diesen Betrieben Bildungszeit beantragen, der Betriebsinhaber könne diese aber mit einer schriftlichen Begründung ablehnen. „Wozu soll das gut sein?“, fragte Reichhold. Das Ergebnis sei dasselbe, nur der Bürokratieaufwand sei wesentlich höher.
Der Handwerkstag begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, das Bildungszeitgesetz bereits nach zwei Jahren zu evaluieren. Reichhold hält das Ergebnis für vorhersehbar: „Die Weiterbildungsbeteiligung im Land lässt sich nicht durch Gesetze steigern. Wohl aber durch Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten.“
Quelle: Eva Hauser