Zum Jahresbeginn 2016 tritt die Reform des Wohngeldrechts in Kraft. Der Zuschuss für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger zu den Wohnkosten wird erhöht, zudem wird der Kreis der Berechtigten erweitert. Die Änderung des Bundesgesetzes hat auch Auswirkungen auf Baden-Württemberg. So werden im Land etwa 49.000 zusätzliche Erstanträge auf Wohngeld erwartet, bundesweit wird von rund 380.000 zusätzlichen Erstanträgen ausgegangen.
„Wohnen ist für viele Menschen ein enormer Kostenfaktor – zumal gerade die Mieten in den vergangenen Jahren vielerorts stark gestiegen sind“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. „Dank der Wohngeldreform werden Menschen mit geringerem Einkommen stärker bei den Wohnkosten entlastet als bisher.“ Das Land trage einen erheblichen Beitrag dazu, denn die Hälfte des ausbezahlten Wohngelds werde aus Landesmitteln finanziert.
Der Anspruch auf Wohngeld hängt von der Zahl der Personen in einem Haushalt, von deren Einkommen und von der zu berücksichtigenden Miete ab. Da sich sowohl die durchschnittlichen Einkommen als auch die Wohnkosten entwickeln, wird das Wohngeld regelmäßig überprüft. Zuletzt wurden die Leistungen des Wohngelds im Jahr 2009 angepasst.
Mit der Reform, die am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, wird dem Anstieg der Einkommen und der Bruttokaltmieten Rechnung getragen. Das führt dazu, dass die Werte der zur Berechnung des Wohngelds geltenden Tabelle um durchschnittlich 39 Prozent angehoben werden. Zudem werden die geltenden Miethöchstbeträge für Wohngeldberechtigte je nach Mietenstufe von 7 bis 27 Prozent erhöht: In Regionen mit stark steigenden Mieten werden sie stärker angepasst als in anderen Regionen. Alle Gemeinden bundesweit sind einer von sechs Mietenstufen zugeordnet – jeweils abhängig vom örtlichen Mietniveau.
Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft