Schutz von Besuchern und Mitarbeitern
(zg) Seit dem 17. November gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe des dreistufigen Corona-Warnsystems.
Die Stadtverwaltung Sinsheim möchte grundsätzlich weiterhin alle Dienstleistungen im Rathaus und in den Außenstellen anbieten. Voraussetzung hierfür ist vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen ab Montag, 29. November wieder die vorherige Terminvereinbarung mit der zuständigen Stelle.
Die zurückliegenden, durchweg positiven Erfahrungen im Hinblick auf das Termin-Erfordernis in der jüngeren Vergangenheit haben die Verwaltung darin bestärkt, diese Vorgehensweise zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter nun wieder umzusetzen. Durch die Terminvereinbarungen entstehen keine Wartezeiten, und die Zahl der gleichzeitig aufkommenden Kunden wird auf ein Mindestmaß begrenzt.
Quelle: Stadtverwaltung Sinsheim