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Abschiebungen auf gleichbleibend hohem Niveau

5. Februar 2018 | Das Neueste, Politik

Im Jahr 2017 wurden 3.450 Ausreisepflichtige aus Baden-Württemberg abgeschoben. Damit liegt die Zahl auf dem hohen Niveau des Jahres 2016. Auch weiterhin räumt das Land der freiwilligen Rückkehr den Vorrang ein, das heißt: Die Abschiebung greift erst, wenn der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise keine Folge geleistet wird.

„Im Jahr 2017 wurden 3.450 Ausreisepflichtige aus Baden-Württemberg abgeschoben. Damit liegt die Zahl auf dem hohen Niveau des Jahres 2016 mit 3.638 Abschiebungen. Wer unseren Schutz braucht, den wollen wir so schnell und so gut wie möglich integrieren. Das gelingt nur, wenn wir umgekehrt auch dafür sorgen, dass diejenigen, die ausreisepflichtig sind, auch in ihre Heimat zurückkehren“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Vorstellung der Zahlen des Rückkehrmanagements für das Jahr 2017.

„Wir konzentrieren unsere Integrationsanstrengungen auf die Menschen, die eine Bleibeperspektive haben. Alles andere würde auch das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben. Die Frage, ob ein Ausländer ein Bleiberecht hat oder ob er ausreisepflichtig ist, wird in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft – auch gerichtlich, teils in mehreren Instanzen. Oftmals rufen Ausländer auch zusätzlich noch den Petitionsausschuss oder die Härtefallkommission an. Wenn dann nach einem intensiven, gründlichen Verfahren rechtstaatlich im Einzelfall festgestellt wurde, dass jemand das Land verlassen muss, dann muss diese Pflicht zur Ausreise auch vollzogen werden“, unterstrich Minister Thomas Strobl.

Die wesentlichen Zielländer bei Abschiebungen waren im Jahr 2017 Kosovo (850 Abschiebungen), Albanien (425), Serbien (419), Mazedonien (381), und Italien (312). Unter den Abgeschobenen waren auch sechs Gefährder. Die Herkunftsländer, in die Gefährder abgeschoben wurden, waren Tunesien, Algerien, Marokko und der Libanon.

Auch weiterhin räumt das Land der freiwilligen Rückkehr den Vorrang ein, das heißt: Die Abschiebung greift erst, wenn der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise keine Folge geleistet wird. Die Zahl der freiwilligen Rückkehrer wird 2017 hinter der Zahl des Jahres 2016 zurückbleiben. Ein Grund dafür sind die erweiterten Möglichkeiten bei der Ausbildungsduldung.

Mindestens 2.823 ausreisepflichtige Ausländer sind im Jahr 2017 freiwillig in ihren Herkunftsstaat zurückgekehrt oder erhielten eine Bewilligung zur Förderung ihrer Rückkehr. Die Zahlen werden aus den Förderprogrammen ermittelt und beinhalten somit nur die geförderten freiwilligen Ausreisen. Dabei handelt es sich um die freiwilligen Ausreisen, die mit dem Programm REAG/GARP und dem Landesprogramm „Freiwillige Rückkehr“ gefördert werden. Von Letzterem liegen allerdings noch nicht alle Zahlen vor. Damit liegt die Zahl der geförderten freiwilligen Ausreisen voraussichtlich deutlich unter der Zahl des Jahres 2016, in dem es 9.356 geförderte freiwillige Ausreisen gab.

„Die erweiterten Möglichkeiten bei der Ausbildungsduldung und bei der Beschäftigung von Asylbewerbern sind natürlich für freiwillige Ausreisen kontraproduktiv. Wir sind den Interessen der Wirtschaft weit entgegen gekommen, indem wir Mitte Juni 2017 das Berufsfachschuljahr für Ausländer mit einem Ausbildungsvertrag in die Anwendung der sogenannten 3+2 Regelung einbezogen haben. Wir haben damit die Unsicherheit, die bei der Ausbildungsduldung bestand, behoben und in einem wesentlichen Punkt nachjustiert. Dabei muss uns freilich bewusst sein: Jede Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten schafft einen Anreiz, nicht freiwillig ausreisen. Hier gibt nur ein Entweder-Oder – mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber oder Geduldete führen sicherlich nicht zu mehr freiwilligen Ausreisen“, erklärte Strobl. Seit Sommer 2017 kann eine Ausbildungsduldung erteilt werden, wenn der Geduldete eine qualifizierte Ausbildung absolviert, die im ersten Jahr an einer einjährigen Berufsfachschule und in den weiteren Jahren im Ausbildungsbetrieb stattfindet.

„Der schwierige Spagat zwischen Rückführung und Interessen der Wirtschaft ist auch dem Fehlen eines Dachgesetzes zur Zuwanderung geschuldet. Wir müssen alle Fragen rund um die Zuwanderung systematisch und klug aufeinander abstimmen – vom Asyl, über Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, den subsidiären Schutz bis hin zur legalen Einwanderung. Das muss eine Aufgabe der nächsten Bundesregierung und des Deutschen Bundestages in dieser Legislatur sein. Wir wirken an der Lösung der Probleme gerne von Baden-Württemberg aus mit“, so Innenminister Thomas Strobl.

Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration

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