Mit Betreffzeilen wie „Ihre Genehmigung in Höhe von 30.000 Euro / Ihre Anfrage bei www.die-kredit-profis.net“ gab die Lyon Finanz GmbH in ihren Briefen Verbrauchern vor, dass ihr Kreditantrag genehmigt sei. Tatsächlich wurde ihnen jedoch kein Kreditantrag vorgelegt, sondern einen „Vermittlervertrag zur Vermittlung einer Finanzsanierung“. Nach Unterschrift erhielten die Angeschriebenen per Nachnahme Vertragsunterlagen, die allerdings keine Zusage über einen Kredit, sondern eine bloße „Finanzsanierung“ waren. Mit diesen wurde der Kreditvermittler beauftragt, Verbraucher bei der Regulierung von Krediten, Rechnungen und Schulden zu unterstützen. „Der eigentliche Wunsch von Verbrauchern nach einem Kredit wird dabei komplett ignoriert“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „Viele Verbraucher vermuten, dass sie einen Kreditvertrag erhalten, tatsächlich bekamen sie mit dem Finanzsanierungsvertrag aber für sie nutzlose Dienstleistungen, die die Lyon Finanz GmbH sofort abkassieren wollte“. Denn: In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen legte der Anbieter fest, dass die Vergütung fällig werden sollte, „[…] sobald die Firma Lyon Finanz GmbH dem/den Auftraggeber(n) den Vertragspartner des Finanzsanierungsvertrages sowie die wesentlichen Vertragsdaten des Finanzsanierungsvertrages zur Kenntnis gebracht hat.“ Die Dokumente verschickte die Firma dann per Nachnahme, so dass Verbraucher sofort dafür bezahlen mussten.
Die Verbraucherzentrale hat diese rechtswidrige Klausel erfolgreich abgemahnt. Die Lyon Finanz GmbH hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und darf sich nicht mehr auf diese berufen.