Schleuser missbrauchen Online-Mitfahrzentralen
Mitfahrzentralen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit: Mitfahrer können so eine günstige Reisemöglichkeit finden und Fahrer sparen durch die Umlage des teuren Benzinpreises auf mehrere Personen. Doch Autofahrer aufgepasst: Wer in der Urlaubszeit mit dem PKW unterwegs ist und Mitfahrer mitnehmen will, sollte vorsichtig sein. Denn Kriminelle nutzen zunehmend Online-Mitfahrzentralen, um Menschen illegal in Länder der Europäischen Union zu schleusen. Nimmt ein unbedarfter Autofahrer einen Geschleusten mit, gerät er in Verdacht, Mitglied einer Schleuserbande zu sein. Festnahmen, Vernehmungen und Strafverfahren können folgen.
Die Schleuser nehmen über Online-Mitfahrzentralen Kontakt zu Anbietern von Mitfahrgelegenheiten auf und vermitteln zu schleusende Personen als Mitfahrer. Diese geben sie zum Beispiel als Freunde oder Bekannte aus. Die geschleusten Personen müssen für die „Dienstleistungen“ der Schleuser hohe Geldbeträge entrichten. Nicht selten verschulden sie sich dafür, was zu einer jahrelangen Abhängigkeit von der gewerblich handelnden Schleuserorganisation führen kann.
„Insbesondere Autofahrer, die grenzüberschreitende Mitfahrgelegenheiten anbieten, sollten vorsichtig sein. Sie sind besonders gefährdet, von Schleusern missbraucht zu werden“, betont Prof. Dr. Wolf Hammann, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). Schon bei der Kontaktaufnahme ist es ratsam, den Mitfahrer genau zu prüfen.
Folgende Anhaltspunkte helfen, einen möglichen Schleusungsversuch zu erkennen:
– Die Kontaktaufnahme zum Fahrer erfolgt nicht durch die Mitfahrer selbst, sondern durch einen Vermittler.
– Nicht der Mitfahrer, sondern eine andere Person bezahlt die Fahrtkosten zu Beginn der Reise bzw. am Zielort.
– Mitfahrer sind häufig sprachlich nicht in der Lage, sich mit dem Fahrer zu verständigen.
Was tun bei verdächtigen Mitfahrern?
– Haben Sie den Verdacht, dass eine Schleusung geplant sein könnte, sollten Sie darauf bestehen, dass sich die Mitfahrer vor Fahrtantritt mit einem Pass bzw. Personalausweis ausweisen. Teilen Sie dies dem Vermittler möglichst bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme mit.
– Können die Mitfahrer keine Pässe vorweisen, nehmen Sie Abstand von einer Mitnahme dieser Personen und informieren Sie die Polizei.
– Haben Sie trotz Vorlage von Pässen aufgrund der Gesamtumstände erhebliche Zweifel an der rechtmäßigen Ein- oder Ausreise sowie dem Aufenthalt der Mitfahrer, sollten Sie ebenfalls von einer Mitnahme der Personen absehen und die Polizei benachrichtigen.
– Verständigen Sie die Polizei in Deutschland über den polizeilichen Notruf 110 oder die Bundespolizeihotline 0800 / 6 888 000.
– Wenden Sie sich im Ausland an den dortigen Polizeinotruf oder die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Polizeilichen Kriminalprävention bzw. im Informationsblatt für Nutzer von Online-Mitfahrzentralen.
Quelle: Polizei Beratung