Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 25. Dezember 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Achtung! – Vorsicht beim Feuerwerk

31. Dezember 2014 | Allgemeines, Blaulicht, Das Neueste

 Keine Raketen oder Böller in der Nähe von Fachwerkhäusern.

Die alljährliche Silvesterfreude wird immer wieder getrübt durch Unfälle und Brände, die durch den unsachgemäßen und teilweise fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht werden. Auch in diesem Jahr gelten, neben dem erwarteten verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerkskörpern, die gesetzlichen Regelungen.

Wegen der erhöhten Brandgefahr ist es verboten, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern Feuerwerkskörper anzuzünden. Dies gilt nicht nur in den dicht bebauten Ortskernen, sondern überall wo Fachwerkhäuser stehen.

Auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen und Reetdach gedeckten Häusern ist verboten. Grundlage hierfür ist die „Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ als unmittelbar geltendes Recht. Daneben ist in den gewachsenen Ortskernen, neben der dichten Bebauung der Fachwerkhäuser, auch die Vielzahl der noch vorhandenen Scheunen, ein enormes Risikopotential.

Zur Gefahr können vor allem Feuerwerkskörper werden, die etwa im Dachgebälk oder zwischen der Dacheindeckung landen. Gerade bei Fachwerkhäusern ist die in der Regel trockene und leicht brennbare Bausubstanz schnell entzündet. Genauso gefährlich ist auch, wenn eine Rakete oder brennende Teile durch eine offene Giebelöffnung, eine offene Dachluke oder Dachfenster oder aber auch durch ein gekipptes Fenster in ein Gebäude gelangen. Insbesondere beim Abfeuern von Silvesterraketen ist die Windrichtung- und stärke bei der Festlegung eines angemessenen Abstandes zu berücksichtigen.

ANZEIGE


Immonet.de

Auch wenn es schwierig ist das Verbot zu überwachen, appelliert die Stadtverwaltung an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Jeder muss sich darüber im Klaren sein, dass er, neben einem möglichen Bußgeld (bis zu 50.000 €) für diese Ordnungswidrigkeit, haftungsrechtlich belangt werden kann, wenn durch sein Feuerwerk ein Brand entsteht.

Die Stadtverwaltung vertraut darauf, dass Sie beim Feiern des Jahreswechsels sorgfältig und verantwortungsbewusst mit Feuerwerkskörpern umgehen. Eltern werden aufgefordert auf ihre Kinder entsprechend einzuwirken. Gebäudeeigentümer und Bewohner sollten dafür Sorge tragen, zu Silvester und zu Neujahr alle Öffnungen am Gebäude – insbesondere in den Dachbereichen – geschlossen zu halten. Diese Hinweise gelten für das gesamte Stadtgebiet, einschließlich der Stadtteile.

Quelle: Stadt Sinsheim

Das könnte Sie auch interessieren…

DHL und Hermes: Neue Vorschrift zur Kennzeichnung von Paketen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten mit der Postgesetznovelle neue Vorschriften für den Versand von Paketen in Kraft Absender müssen dann das Gewicht von Paketen deutlich auf dem Versandlabel vermerken. Diese Neuerung betrifft sowohl Privat- als auch Geschäftskunden. Aber...

Sinsheim: Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen

Sachschaden in Höhe von rund 40.000 Euro sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Montagvormittag in Sinsheim Ein 83-jähriger Mann war gegen 11 Uhr mit seinem Peugeot auf der Muthstraße in Richtung Friedrichstraße unterwegs. Als er an der Einmündung nach links auf die...

Meilenstein für die Stadt Sinsheim im Bereich Digitalisierung

Aktenbestand der Ausländerbehörde mit über 7.500 Personen wird gescannt Das Rathaus Sinsheim startet einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung: In Zusammenarbeit mit dem örtlichen Dienstleister Infoscan GmbH aus Reihen wird der Aktenbestand der...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive