Kündigung nach Umzug? Mitnahme eigener Getränke? Plötzliche Preiserhöhung? Einige Fitnessstudios versuchen, die Nutzung ihres Angebots in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihren Gunsten und zum Nachteil der Kunden zu regeln. Nicht selten führt das zu Streit. „Einige der Regelungen benachteiligen Verbraucher und sind eindeutig nicht erlaubt“, sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Beispielsweise ist das Verbot, eigene Getränke mitzunehmen, nicht rechtens. Auch wenn Studiobetreiber etwas Anderes behaupten: Die Mitnahme eigener Getränke ist erlaubt, nur aus Sicherheitsgründen könnte das Mitbringen von Glasflaschen untersagt oder die Nutzung eingeschränkt werden. Die Kündigung des Vertrags vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kann ebenfalls nicht pauschal abgelehnt werden. „Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Vertrag durch den Kunden auch vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden“, so Richter. Wichtige Gründe können beispielsweise schwere dauerhafte Erkrankung oder auch der Umzug des Fitnessstudios sein.
Kunden, die Ärger mit ihrem Fitnessstudio haben, finden weitere Informationen auf der Homepage der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentralen möchten gerne mehr über Verbraucherprobleme mit Fitnessstudios wissen und starten ab 1.8. eine Umfrage, über die Verbraucher von ihren Erfahrungen berichten können: www.vz-bw.de/fitnessstudio. Die Ergebnisse werden gesondert veröffentlicht.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.