Afrikanische Schweinepest: Entwicklung in Hessen gibt Anlass zur Sorge
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bleibt ein Thema von hoher Relevanz für den Rhein-Neckar-Kreis. Obwohl die Lage dort auf den ersten Blick stabil erscheint, beobachten die zuständigen Behörden die Entwicklung mit Besorgnis. Doreen Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, warnt davor, die Gefahr zu unterschätzen: „Die ASP macht nicht vor Kreis- oder Landesgrenzen Halt.“ Besonders aufmerksam wird das Infektionsgeschehen im benachbarten Kreis Bergstraße verfolgt.
Neue Funde in Heppenheim und Mannheim
Kürzlich wurden im Heppenheimer Stadtteil Kirschhausen drei Wildschweine positiv auf ASP getestet. Die Bundesstraße 460, die dort verläuft, bildet mit einem Schutzzaun eine wichtige Barriere zur Grenze zwischen Hessen und Baden-Württemberg. Bisher haben diese Funde keine direkten Auswirkungen auf die Sperrzonen im Rhein-Neckar-Kreis, doch laut Kuss muss jederzeit mit weiteren positiven Nachweisen auch in Baden-Württemberg gerechnet werden.
Auch an der Landesgrenze bei Mannheim gibt es zunehmende Funde infizierter Wildschweinkadaver. Diese Entwicklung verstärkt die Besorgnis der Behörden im Rhein-Neckar-Kreis.
Zaunbau als zentrale Schutzmaßnahme
Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wird der Bau von Schutzzäunen in der Region weiter vorangetrieben. Bereits 22 Kilometer dieser Barrieren wurden entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen errichtet. Während bestehende Elektrozäune durch fest installierte Varianten ersetzt werden, sind zusätzliche Elektrozäune in Planung. Laut Kuss sind intakte Zäune sowie geschlossene Gatter entscheidend für die Eindämmung der ASP.
Maßnahmen bleiben bestehen
Die Situation bleibt angespannt: Mit über 500 positiven ASP-Fällen im Landkreis Bergstraße ist ein Ende der Seuchengefahr nicht absehbar. Daher bleiben zahlreiche Schutzmaßnahmen im Rhein-Neckar-Kreis in Kraft. So ist das Verbot von Veranstaltungen in als Sperrzone deklarierten Wäldern weiterhin gültig. Ziel sei es, die Wildschweine nicht aus ihren Revieren zu vertreiben, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern. Zudem lasse das EU-Recht keine einfachen Lockerungen zu, so Kuss.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen zur ASP sowie FAQ und weiterführende Links, unter anderem zu den geltenden Allgemeinverfügungen, sind auf den Webseiten www.rhein-neckar-kreis.de/asp und https://mlr.baden-wuerttemberg.de abrufbar.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar