Die EEG-Umlage erhöht sich 2017 um 8,3 Prozent auf 6,880 Cent pro Kilowattstunde. Hinzu kommen steigende Netzentgelte der Netzbetreiber. Die TransnetBW GmbH als Betreiber des Übertragungsnetzes in Baden-Württemberg kündigt eine Erhöhung der Kosten für die Nutzung ihres Netzes durch die Energieversorger um vorläufig rund fünf Prozent an. Die endgültige Festlegung der Netzentgelte erfolgt erst zum Jahresende. Diese beiden steigenden Kostenfaktoren können zum Jahresbeginn zu einer Erhöhung des Strompreises für Endverbraucher führen.
Allein die gestiegenen Kosten rechtfertigen jedoch keine Preiserhöhung. „Energieversorger müssen auch kostensenkende Faktoren in ihrer Preisgestaltung berücksichtigen“, sagt Dr. Günter Schwinn, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wir beobachten daher, wie die Versorger mit ihrer Preisgestaltung reagieren“.
Energieversorger müssen eine Preiserhöhung mit sechs Wochen Vorlauf ankündigen. „Nach einer Preiserhöhung haben Stromkunden grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht“, so Schwinn weiter. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale gilt dies nicht nur für Kunden in der Grundversorgung, sondern auch für Sonderkunden eines Energieversorgers. Nach einer Preiserhöhung haben Kunden die Möglichkeit, sich über alternative Anbieter und einen Wechsel zu informieren.
Verbraucher, die Schreiben mit Preiserhöhungen erhalten, können diese der Verbraucherzentrale zur Kenntnis übersenden. Die Verbraucherzentrale bietet außerdem unabhängige Beratung in ihren Beratungsstellen, per Telefon und per E-Mail an. Weitere Informationen zum Thema: Wechsel des Energieversorgers
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.