(zg) Die Volkshochschule Sinsheim lädt am Dienstag, 21. November, 20 Uhr, zu einem Vortrag mit dem Thema „Der Betreuungsrichter bei Ihnen zu Hause? Vorsorge durch Altersvorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ in den Vortragssaal der Städt. Musikschule Sinsheim ein.
Soll das Betreuungsgericht die Verwaltung des Familienvermögens kontrollieren? Wer das vermeiden will, sollte eine juristisch einwandfreie Vorsorgevollmacht erteilen. Eine Vorsorgevollmacht ist erforderlich, wenn z. B. ein Ehegatte unfall- oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, am Rechtsverkehr teilzunehmen (gegenüber Banken, Behörden usw.) Der Referent erläutert, was bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten dringend zu beachten ist, um böse Überraschungen sowie Streit unter den Beteiligten zu vermeiden. Der Vortrag erklärt weiterhin Sinn und Zweck der Patientenverfügung.
Der Referent Michael Rudolf ist Vorstand der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), Autor mehrerer Fachbücher, und er stellt auch schwierige rechtliche Sachverhalte in einer für Laien verständlichen Sprache dar (Eintritt: 5 Euro).
Weitere Informationen sind aus dem VHS-Programmheft, dem Internet (www.vhs-sinsheim.de) bzw. der VHS-Geschäftsstelle (Telefon 07261/6577-0, Fax 6577-22, E-Mail: [email protected]) erhältlich.
Quelle: Siegbert Guschl