(zg) Die Volkshochschule Sinsheim lädt am Dienstag, 19. Februar, 20 Uhr, zu einem Vortrag mit dem Thema „Der Betreuungsrichter bei Ihnen zu Hause? Vorsorge durch Altersvorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ in den Vortragssaal der Städt. Musikschule Sinsheim ein.
Soll das Betreuungsgericht die Verwaltung des Familienvermögens kontrollieren? Wer das vermeiden will, sollte eine juristisch einwandfreie Vorsorgevollmacht erteilen. Eine Vorsorgevollmacht ist erforderlich, wenn z. B. ein Ehegatte unfall- oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, am Rechtsverkehr teilzunehmen (gegenüber Banken, Behörden usw.) Der Referent erläutert, was bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten dringend zu beachten ist, um böse Überraschungen sowie Streit unter den Beteiligten zu vermeiden. Der Vortrag erklärt weiterhin Sinn und Zweck der Patientenverfügung.
Referenten sind Michael Rudolf, Vorstand der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), und Melanie Scharf. Rudolf ist Autor mehrerer Fachbücher, und er stellt auch schwierige rechtliche Sachverhalte in einer für Laien verständlichen Sprache dar. Melanie Scharf ist Mitautorin eines Buches zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und bearbeitet das Thema schwerpunktmäßig als Rechtsanwältin (Eintritt: 4 Euro).
Quelle: VHS Sinsheim