Was gehört in Container für Alttextilien und Schuhe und was nicht?
Es ist ein beinahe tägliches Ärgernis: Immer wieder erlebt die AVR Kommunal, dass ihre Container für Alttextilien und Schuhe falsch befüllt und deren Standplätze vermüllt sind.
Viel zu häufig werden die Container als Müllabladestationen für Sperrmüll, Elektroaltgeräte und andere Gegenstände missbraucht.
Zu den Alttextilien und Schuhen zählen Altkleider, Schuhe (paarweise gebündelt), Bettwäsche, Federbetten (kein Schaumstoff), Decken, Gardinen, Handtücher, Haushaltswäsche, Tischdecken und Vorhänge. Insgesamt gilt: Nur zeitgemäße, gut erhaltene Kleidung und Schuhe gehören in die Container. Die Textilien sollten unbedingt gut verpackt (reiß- und wetterfest) in Beuteln/Säcken, ggf. mit Zugband (wie z.B. bei Abfallsäcken), in die Altkleidercontainer eingeworfen werden.
Keine Alttextilien sind nasse, lose und stark verschmutzte Textilien (z.B. Renovierungskleidung) sowie Teppiche, Bodenbeläge, Matratzen und Gummimatten. Solche Textilien können nicht weitergegeben werden und mindern den Wert einer Sammlung. Stücke, die so sehr verschmutzt oder beschädigt sind, dass sie nicht mehr wiederverwertet werden können, gehören in den Restmüll.
Auch bei den AVR Anlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg sowie im AVR Service-Center in Sinsheim in der Dietmar-Hopp-Str. 8 nimmt die AVR Kommunal Alttextilien und Schuhe gebührenfrei an.
Bei Fragen steht das Team der Abfallberatung telefonisch unter
07261 / 931-510 oder per E-Mail an [email protected] gerne zur Verfügung.
Quelle: AVR Kommunal AöR