Wussten Sie eigentlich, dass bei einem NOTFALL ZU HAUSE der gerufene Rettungswagen wesentlich länger braucht Sie zu finden, wenn Sie keine Hausnummer angebracht haben.
Dazu wurde speziell in letzter Zeit vermehrt festgestellt, dass Hauseigentümer u.a. im Bereich der Neulandstraße sowie der Hauptstraße in Sinsheim ihrer Verpflichtung ihr Gebäude mit einer Hausnummer zu versehen, nicht nachgekommen sind.
Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung Sinsheim nochmals eindringlich auf die Bestimmungen des Baugesetzbuches sowie der polizeilichen Umweltschutzverordnung hin, wonach die Hausnummer von der Straße aus gut lesbar sein muss. Sie sollte auch im Kontrast zum Hintergrund, wetterbeständig und nachts möglichst beleuchtet sein. Unleserliche Nummern sind unverzüglich zu erneuern. Darüber hinaus müssen sie an der nächstgelegenen Häuserecke angebracht werden und sollten sich nicht in mehr als drei Meter Höhe an der Straßenseite des Gebäudes befinden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500,– € geahndet werden.
Quelle: Stadt Sinsheim