Vorbei sind die Zeiten, in denen Kunststoffbehältnisse nur der Aufbewahrung von Resten oder zum Einfrieren von Lebensmitteln dienten. Heute werden sie zum Backen, zum Aufwärmen in der Mikrowelle oder zum Kochen und Braten genutzt. Doch nicht jeder Kunststoff verträgt heiße Temperaturen, ohne unerwünschte Stoffe an Lebensmittel abzugeben. Sicher sind sie nur innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs.
Die Verbraucherzentralen nahmen Silikonbackformen, Mikrowellengeschirr, Pfannenwender und Melamingeschirr unter die Lupe. In 33 Geschäften wurden insgesamt 78 Produkte gekauft und im Hinblick auf die Materialangabe, Temperatur- und Verwendungshinweise überprüft. Das Ergebnis: „Keines der untersuchten Produkte hat unsere Anforderungen an Vollständigkeit, Lesbarkeit, Verständlichkeit und Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung erfüllt“, so Christiane Manthey, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Die gesetzlich geforderten Angaben werden offenbar von den Herstellern großzügig zu ihren Gunsten ausgelegt, das ist nicht akzeptabel“, so Manthey weiter.
Die Ergebnisse (zusammengefasst):
Melamin: Geschirr aus Melamin darf nur bis max. 70°C erwärmt werden, da ansonsten schädliche Bestandteile an das Lebensmittel abgegeben werden. Dieser Hinweis sollte deutlich lesbar auf dem Geschirr angebracht sein. Der Marktcheck ergab: Bei dem überprüften Kindergeschirr aus Melamin fehlte bei fast der Hälfte der Produkte der Temperaturhinweis. Bei 50 Prozent der Melaminprodukte war der Hinweis „nicht geeignet für die Mikrowelle“ nicht dauerhaft vorhanden.
Pfannenwender: Bei knapp der Hälfte der untersuchten Pfannenwender gab es keine Temperaturangaben. Der wichtige Hinweis „nicht in der heißen Pfanne liegen lassen“ war auf weniger als der Hälfte der betrachteten Produkte zu finden.
Mikrowellengeschirr: Obwohl fast alle Behältnisse aus dem gleichen Material, nämlich Polypropylen bestanden, zeigt der Test eine Spanne bei den Temperaturangaben von 80 bis 140 Grad Celsius. Teilweise trugen Box und Deckel sogar unterschiedliche Angaben. Umso notwendiger ist für eine sichere Verwendung die deutlich lesbare, dauerhafte Anbringung der zulässigen Höchsttemperatur.
Silikon: Backformen aus Silikon trugen immer einen Materialhinweis. Bei 13 der insgesamt 18 untersuchten Gegenstände stand diese Information aber lediglich auf der Verpackung. Hier waren laut Anbietern Temperaturen von 200 bis 260 Grad Celsius zugelassen. Materialien und Temperaturhinweise müssen auch hier dauerhaft auf den Produkten zu finden sein.
Auffällig waren in allen Produktgruppen viele unterschiedliche Piktogramme, die häufig nicht deutlich lesbar oder erst gar nicht zu verstehen sind. Ergänzende Hinweise dazu sucht man oft vergeblich.
Die Verbraucherzentralen fordern daher einheitliche Piktogramme für verschiedene, die Sicherheit gefährdende Anwendungen, wie z.B. „nicht mikrowellengeeignet“, „nicht für den Geschirrspüler geeignet“ oder „nicht in der heißen Pfanne liegen lassen“. Auch sollten die sicherheitsrelevanten Angaben nicht allein auf Aufklebern, Anhängern und Verpackungen stehen dürfen, allenfalls ergänzend. Denn erfahrungsgemäß werden sie meist vor dem ersten Gebrauch entfernt, und stehen dann nicht mehr zur Verfügung. Sie müssen deshalb dauerhaft und gut lesbar auf dem Produkt eingestanzt sein.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist gefordert, unzureichende, missverständliche oder fehlende Kennzeichnungen konsequent zu ahnden.
Weitere Details zu den Ergebnissen des Marktchecks finden sich im angehängten Bericht und im Internet unter http://www.vz-bawue.de/marktcheck-kuechenutensilien.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg