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Apotheke muss für Angaben haften

1. Oktober 2016 | Allgemeines, Apotheken, Das Neueste

(zg) Stimmen die Angaben zu Inhaltsstoffen in Arzneimitteln nicht, kann das für Verbraucher schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Die Internetapotheke Doc Morris verwendete in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen allerdings eine Klausel, die eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben ausschloss. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat dies erfolgreich abgemahnt.

„Die richtige Angabe der Inhaltsstoffe von Arzneimitteln ist essentiell, da es um die Gesundheit der betroffenen Verbraucher geht“, sagt Dr. Julia Nill, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dies gelte insbesondere bei Arzneimitteln, wo die Gefahr der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit hoch sein kann. „Hier müssen sich Verbraucher darauf verlassen können, dass die auf der Internetseite des Verkäufers angegebenen Inhaltsstoffe und Produktdetails korrekt sind“, so Nill. Anbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Verantwortung für die Richtigkeit von Produktangaben zu übernehmen; die Haftung kann je nach Produkt gar nicht oder zumindest nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden.

Die von der Online-Apotheke verwendete Klausel „DocMorris N.V. haftet nicht für […] Richtigkeit von Produktdetails und Produktbeschreibungen“ beinhaltete einen vollständigen Haftungsausschluss für alle Produkte. Betroffen wären davon nicht nur Medikamente, sondern alle Waren, die die Apotheke vertreibt.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat diesen unzulässigen Haftungsausschluss erfolgreich abgemahnt. Die Internetapotheke hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Sie darf nun diese Klausel nicht mehr verwenden oder sich auf diese berufen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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