Projektanträge im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) können ab sofort bis zum 30. September 2016 eingereicht werden
(zg) Dem Rhein-Neckar-Kreis stehen über das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für arbeitsmarktbezogene Projekte zur Verfügung. Gefördert werden können beispielsweise Projekte, mit deren Hilfe Langzeitarbeitslose, schwächere Schülerinnen und Schüler sowie behinderte Menschen eine zusätzliche Chance zur Integration in den Arbeitsmarkt bekommen sollen.
Der regionale ESF-Arbeitskreis Beschäftigung im Rhein-Neckar-Kreis hat nun für seinen Zuständigkeitsbereich die Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2017 festgelegt. Diese kann auf der Kreis-Homepage unter Aktuelles, Bekanntmachungen abgerufen werden: www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/1867381.html
In der Arbeitsmarktstrategie sind Ziele definiert, die mit den ESF-finanzierten Maßnahmen erreicht werden sollen. In diesem Rahmen können Projekte aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden. Eine entscheidende Prämisse für die Auswahl der Projekte ist die Übereinstimmung von Projektanträgen mit den regionalen Arbeitskreiszielen, den Zielgruppen, sowie das Querschnittsziel der Gleichstellung von Frauen und Männern im Operationellen Programm des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg 2014 bis 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“.
Das Querschnittsziel ist in den Projektanträgen umzusetzen und es muss dargelegt werden, wie die Projekte geschlechtergerecht gestaltet werden. Die Vorgaben wurden von der Agentur für Gleichstellung im ESF überarbeitet. Die aktualisierte Fassung vom Februar 2014 ist im „VADEMEKUM Gender Mainstreaming im Europäischen Sozialfonds 2014-2020“ veröffentlicht. Die Unterlagen können bei der Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg) eingesehen werden.
Alle Regionen im Kreis sollen zum Zug kommen
Antragsvordrucke und weitere Informationen sind unter www.esf-bw.de im Internet abrufbar. Die Projektanträge für das Jahr 2017 müssen bis spätestens 30. September 2016 bei der L-Bank, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, vorliegen. Diese registriert die Anträge und übersendet sie dem Arbeitskreis. Dessen Mitglieder bewerten wiederum die eingereichten Projektanträge in geheimer Abstimmung. Dabei orientieren sie sich an der Relevanz und Zielerreichung der Arbeitsmarktstrategie. Das Ergebnis und die Anträge werden anschließend an die L-Bank zur abschließenden Förderentscheidung weitergeleitet. „Bei der Bewertung der Projektanträge achten wir darauf, dass möglichst in allen Regionen des Kreises diesbezügliche Förderangebote genutzt werden“, sagt die Vorsitzende des Arbeitskreises, Stefanie Jansen.
Quelle: Silke Hartmann