Zeugnisgenerator – Leistungsbeurteilung und Arbeitszeugnis schreiben leicht gemacht:
Mit dem Haufe Zeugnisgenerator lässt sich bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen eine erhebliche Zeitersparnis erreichen. Die zahlreichen Auswahlvorschläge für Formulierungen (Textbausteine) tragen zur Rechtssicherheit bei. Diese Software zur Arbeitszeugniserstellung bietet eine Vielzahl an Druckvorlagen und die leichte Bedienbarkeit sorgt für einen leichten und einfachen Weg Arbeitszeugnisse zu schreiben.
Auch zur Mitarbeiterbewertung für das turnusmäßig stattfindende Mitarbeitergespräch kommt der Haufe Zeugnisgenerator gerne zum Einsatz. Immer mehr Unternehmen führen eine permanente Bewertung ihrer Mitarbeiter ein. Einmal im Jahr erfolgt ein Mitarbeitergespräch bei dem die Mitarbeiter genau erfahren „wo sie stehen“ beziehungsweise „wo sie sich verbessern können“.
Ob Beurteilung der Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen oder Zwischenzeugnis – Arbeitszeugnisse schreiben ist eine Herausforderung, die es zu meistern gilt.
Für eine Bewerbung auf einen neuen Arbeitsplatz kann das Arbeitszeugnis der vormaligen Arbeitgeber ein wichtiges und auch entscheidendes Faktum sein.
Das Arbeitszeugnis muss bestimmt durch die sogenannte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wohlwollend sein, denn es soll dem Fortkommen der Karriere, also der beruflichen Laufbahn dienlich sein. Im Allgemeinen wird inhaltlich unterschieden in das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Ob leitende Angestellte, Teilzeitkräfte, Aushilfen, Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen oder auch Praktikanten – sie alle haben einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.
Das einfache Arbeitszeugnis muss gewisse Angaben mindestens beinhalten (Angaben zur Art und Dauer der beruflichen Tätigkeit). Darüber hinaus kann das qualifizierte Arbeitszeugnis auch weitere Angaben, gewisse Kann-Angaben enthalten. Dazu zählt auch die Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers.
Rechtliche Fallstricke bei der Erstellung des Arbeitszeugnisses clever umgehen.
Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und bestimmte Grundsätze sind zu berücksichtigen bei der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Für den Arbeitgeber, der ein Arbeitszeugnis ausstellt, sind rechtliche Rahmenbedingungen gegeben, die es zu beachten und einzuhalten gilt. Zu diesen rechtlichen Vorgaben zählen die Zeugnisklarheit, Zeugniswahrheit sowie die Vollständigkeit und das Vorhandensein des Wohlwollens.
Aus der Sicht des Arbeitgebers kann das Arbeitszeugnis mit einigen Fallstricken verbunden sein und zu unangenehmen und vermeidbaren Konsequenzen führen. Entspricht es nicht den Vorstellungen des Mitarbeiters, kann dieser den Rechtsweg gehen und das Arbeitsgericht bemühen. Was sicherlich für beide Seiten am besten vermieden wird, denn wer verbringt denn gerne seine wertvolle Arbeitszeit oder gar seine Privatzeit vor dem Kadi. Streit und Ärger lässt sich vermeiden. Daher gilt es, keine doppeldeutigen Formulierungen zu verwenden. Dadurch können von vornherein Konflikte verhindert werden.
Der Arbeitgeber sollte es jedoch auch vermeiden, standardmäßig nur gute und sehr gute Zeugnisse und Arbeitsbeurteilungen ausstellen. Vom Ausstellen von sogenannten Gefälligkeitszeugnissen sollte er grundsätzlich absehen. Schließlich betrifft es ja auch die Glaubwürdigkeit des Arbeitgebers und seines Unternehmens.
Gegenüber den bereits angesprochen Muss- und Kann-Angaben im Arbeitszeugnis dürfen gewisse Angaben keine Erwähnung finden. So dürfen Abmahnungen nicht thematisiert werden. Auch der Gesundheitszustand und die Kranktage dürfen keinesfalls kommuniziert werden. Die Liste an Beispielen was man besser nicht schreiben solle wäre sicher bändefüllend.
Fazit:
Um diesen Balanceakt zu meistern, empfiehlt sich der Einsatz von Software für Arbeitszeugnisse. Haufe bezeichnet sich selbst als „Der Marktführer bei rechtssicheren Arbeitszeugnissen“.
Auf der Internetseite wird das Erstellen der Arbeitszeugnisse in vier Schritten beschrieben: „Anlegen, Delegieren, Bewerten, Fertigstellen“.