Schont die Umwelt und die eigene Gesundheit
Aufgrund der spezifischen Zusammensetzung können aus asbesthaltigen Produkten, wie Dachplatten, Blumenkübeln und Fassadenschindeln feine Fasern freigesetzt werden, die gesundheitsgefährdend sind und noch Jahre später Lungenkrankheiten, wie z. B. Krebs, verursachen können.
Wenn Asbestzementprodukte bearbeitet werden, kommt es zur Freisetzung großer Fasermengen. Aus diesem Grund dürfen Asbestprodukte nicht geschnitten, gebohrt, geschliffen, gebrochen, beschädigt oder mit Hochdruckreiniger gesäubert werden.
Bei der Anlieferung von asbesthaltigen Abfällen sind daher bestimmte Sicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten. Die AVR Kommunal GmbH weist darauf hin, dass die Abfälle staubdicht verpackt entweder in reißfesten Kunststoffgewebesäcken oder Big-Bags anzuliefern sind. Big-Bags sind bei den Abfallanlagen der AVR Kommunal GmbH in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg gegen Entgelt erhältlich.
Wer gewerblich asbesthaltige Abfälle anliefert, muss eine persönliche Schutzausrüstung mitführen und bei Bedarf anlegen. Diese Ausrüstung besteht aus einem Einwegschutzanzug, einer Schutzmaske mit Partikelfilter, Einweghandschuhen und gegebenenfalls Schuhüberziehern.
Asbesthaltige Materialien werden beim Abfallentsorgungszentrum in Sinsheim ohne vorherige Anmeldung donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr angenommen.
Weitere Informationen zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle sowie die entsprechende Informationsbroschüre erhält man unter der Tel.-Nr. 07261/931-510 oder hier…
Quelle: AVR