Bei Buchungen über das Portal www.germanwings.de ist es auch möglich, Flüge aus dem Ausland nach Deutschland zu buchen. Wollte man nun einen Flug beispielsweise von London zu einem Zielflughafen in Deutschland buchen, mussten die betroffenen Verbraucher feststellen, dass der Endpreis nicht in Euro, sondern – zu ihren Lasten aufgerundet – in Britischen Pfund angegeben wurde.
Darin sah die Verbraucherzentrale Baden Württemberg e.V. einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Entsprechend ging sie gegen das Unternehmen vor. Das Landgericht Köln (Az: 84 O 2/15; noch nicht rechtskräftig) teilte in seinem Urteil die Auffassung der Verbraucherzentrale und bestätigte damit, dass durch dieses Vorgehen der Verbraucher benachteiligt wird.
„Es entspricht schlicht nicht den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit aus der Preisangabenverordnung, wenn Verbraucher sich den Endpreis erst umständlich in ihre inländische Währung umrechnen müssen“ stellt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden Württemberg klar. „Wenn ein deutsches Luftfahrtunternehmen deutschen Verbrauchern Flüge mit Zielort in Deutschland anbietet, muss die Vergütung konsequenterweise in der deutschen Währung angegeben werden, also in Euro.“
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.