Sie sind geruchlos, beinahe geschmacklos und gefährlich: K.O.-Tropfen.
Gerade in der Faschingszeit sind Feiernde besonders gefährdet, denn die Täter schlagen meist auf großen Veranstaltungen zu. Sie schütten ihren Opfern die Tropfen unbemerkt ins Glas, mit dem Ziel sie willen- und wehrlos zu machen, um sie danach auszurauben oder sich an ihnen zu vergehen.
Nach der Einnahme folgen auf anfängliche Glücksgefühle bzw. Enthemmung, Übelkeit und Schwindel. Kommt es zur Bewusstlosigkeit, haben Opfer häufig keine oder nur vage Erinnerungen an das, was passiert ist. Bei Überdosierung kann es zu Koma und tödlicher Atemlähmung kommen. Deshalb sollten Betroffene auf keinen Fall allein bleiben und Freunde oder das Personal um Hilfe bitten. So werden die Täter ferngehalten, und es kann, sollte sich der Zustand nicht bessern, schnell ärztliche Hilfe geholt werden. Wichtig ist schnelles Handeln, da manche Mittel, die als K.O.- Tropfen eingesetzt werden, schon wenige Stunden nach der Einnahme nicht mehr in Blut und Urin nachweisbar sind. Außerdem sollten Opfer Anzeige bei der Polizei erstatten. Das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen und nur mit Hilfe einer Anzeige ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren.
– Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
– Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
– Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
– Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
– Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
– Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.
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Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention