(zg) Nicht nur im direkten Umgang, sondern insbesondere auch im Internet nimmt Hass auf Menschen oder ganze Menschengruppen oft grausame Formen an. Und es entsteht der Eindruck, dass Hassbotschaften, extremistische Parolen oder Beschimpfungen, die online und in der Regel anonym geäußert werden, hingenommen werden müssen. Doch viele Äußerungen sind nicht nur menschenverachtend, sondern auch strafbar. Deswegen sollten auch Zeugen von verbaler Gewalt im Netz auf solche Inhalte konsequent reagieren.
Beschimpfungen oder beleidigende Kommentare sind aber fehl am Platz. Das aktiviert und provoziert neben den Tätern auch andere Nutzer. Vielmehr geht es darum, den Hassrednern argumentativ den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das gelingt am ehesten mit sachlichen Argumenten.
So reagieren Sie als Zeuge auf Hasskommentare im Netz:
- Sprechen Sie denjenigen direkt an, der den Kommentar gepostet hat. Fragen Sie nach, warum solche Kommentare sein müssen. Verlangen Sie gegebenenfalls nach Beispielen und Fakten für Äußerungen.
- Argumentieren Sie sinnvoll gegen die Hasskommentare. Sie können auch Quellen für Ihre Argumente anführen.
- Wenn Sie unsicher sind, ob die Kommentare nicht bereits strafbar sind, können Sie diese einfach melden. Dies ist bei der Internetbeschwerdestelle unter www.internet-beschwerdestelle.de/de/index.html oder unter [email protected] problemlos möglich.
Interaktives Video über Hass im Netz
Tipps für Opfer von Hasskriminalität
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes