(zg) Handwerker sind darauf angewiesen, mit ihrem Fahrzeug möglichst nahe beim Kunden parken zu können, um ihr Material und Werkzeug vor Ort zu bringen. „Das könnte bald noch schwieriger werden, als es ohnehin schon der Fall ist“, befürchtet Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle. Im Zuge der verstärkten Förderung des Fahrradverkehrs sieht die Novelle der Landesbauordnung für neu errichtete Gebäude künftig zwei Fahrradabstellplätze pro Wohnung vor – zu Lasten des vorhandenen Parkraums.
Künftig müssen zudem auch neu errichtete Ladengeschäfte wie Bäckereien und Metzgereien, bei denen mit verstärktem Zu- und Abgangsverkehr von Fahrrädern zu rechnen ist, Fahrrad-Stellplätze in ausreichender Zahl vorhalten. Möhrle: „Das führt in jedem Fall zu erheblichen Mehrkosten, die der Handwerker nicht auf den Kunden abwälzen kann.“ Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) steht dem Ziel der Gesetzesänderung, die Landesbauordnung nach sozialen und ökologischen Kriterien zu überarbeiten, aber grundsätzlich positiv gegenüber. So sei es zum Beispiel sinnvoll, in gewerblich genutzten Gebäuden nicht nur barrierefreie Abstellflächen für Kinderwagen vorzuhalten, sondern auch Abstellplätze für Gehhilfen. Allerdings bedeute auch dies einen erhöhten Investitionsaufwand, da die Abstellflächen barrierefrei, also ebenerdig oder durch Rampen und Aufzüge, zugänglich sein müssen.
Quelle: Eva Hauser